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Strafverfahren gegen Werbeschutzhilfe Weyhe – Geschädigte erhalten Geld zurück

Publiziert am 31. Juli 2013 von

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Ab und zu erwischt es auch Abzocker.

Wie uns seitens der Staatsanwaltschaft Verden bekannt geworden ist, ist dort ein Schlag gegen die Abzockfirma „Werbeschutzhilfe Weyhe“ gelungen. Diese Firma hatte im Herbst 2011 eine Vielzahl von Schreiben versandt, in denen den Adressaten wohl wahrheitswidrig Schutz vor unerwünschter Werbung angeboten worden war – gegen Bezahlung selbstverständlich. Die Werbeschutzhilfe Weyhe wollte sich diese „Leistung“ mit 82,00 Euro bezahlen lassen, allerdings ohne, dass Sie vor hatte eine solche Gegenleistung tatsächlich zu erbringen. Im Volksmund, als auch im Fachgebraucht nennt man so etwas Betrug.

Die Staatsanwaltschaft Verden konnte nun  einen Teil der rechtswidrig erlangten Gelder sicherstellen und will diese an Geschädigte zurück erstatten. Hierzu werden derzeit Geschädigte seitens der StA angeschreiben. Die StA weist darauf hin, dass die Höhe der Rückerstattung davon abhängt, wie viele Betroffene einen Anspruch geltend machen.

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