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Branchenbuch Abzocke „Allgemeines-Gewerbeverzeichnis.info“

Publiziert am 17. August 2011 von

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Abofalle Allgemeines GewerbeverzeichnisAbofalle „Allgemeines Gewerbeverzeichnis“

Eine weitere Firma welche auf dem Gebiet des Unterschiebens von Branchenbucheintrag-Abonnements agiert, ist die CSA Consulting Services Limited. Diese berteibt ihre Abofalle unter dem Namen „Allgemeines Gewerbeverzeichnis“ (www.Allgemeines-Gewerbeverzeichnis.info). Die Masche ist dabei dieselbe wie bei anderen Branchenbuch Abzockern, etwa der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ oder dem „Gelben Branchenbuch„.

Die Schreiben im Detail:

Den Betroffenen werden Schreiben zugesandt (zumeist per Fax) die zunächst von einen kostenlosen Gewerbeintrag Standart sprechen. Erst bei genauem Hinsehen offenbart sich die Tücke. So findet sich auf der rechten Seite über dem auszufüllenden Teil der Schreiben der unscheinbare Hinweis, dass das Ausfüllen eine Ergänzung darstellen würde, welche zu einem Gewerbeeintrag Business führt. Der Gewerbeeintrag Businees jedoch soll kostenpflichtig sein. Insgesamt werden vom Betroffen per Rechnung 772,00 Euro netto pro Jahr für diesen Branchenbucheintrag verlangt. Vergisst man dann auch noch, den vermeintlichen Vertrag zu kündigen, so wird man auch in den nächsten Jahren wieder zur Kasse gebeten.

Die Schreiben selbst machen, wie immer bei deratiger Abzocke, einen amtlichen Eindruck. Sie sind optisch an behördliche Schreiben angelehnt. Dies ist ganz offensichtlich von der CSA Consulting Services Ltd. bewusst so gewählt, um bei den Adressaten der Schreiben einen entsprechenden Irrtum hervorzurufen. So fallen auch tatsächlich aufgrund dieser Aufmachung viele Betroffene auf die Schreiben herein und lassen sich zu einer vorschnellen Unterschrift bewegen.

Wehren Sie sich gegen die Forderung!

Mit einer geeigneten juristischen Abwehr, haben Sie gute Chancen keine Zahlung leisten zu müssen.

Aus unserer anwaltlichen Sicht, sind derartige „Vertragsschlüsse“ angreifbar. Wir raten daher keinesfalls sogleich zu bezahlen, sondern sich zunächst rechtlich beraten zu lassen. Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, kann die Forderung oft gänzlich zu Fall gebracht werden. Wir haben dies bereits in hunderten von Fällen für Mandanten erreicht.

Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderung (aufgrund der aktuellen Mahnwelle auch an Wochenenden). Unsere Anwälte sind breits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abofallen-Fälle tätig. Wir greifen für Sie den Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der CSA Consulting Limited. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter unserer kostenlosen
Anwaltshotline 0800 10 10 36 6

auch an Wochenenden

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