OLG Köln – Urteil vom 09. Februar 2010, Aktenzeichen 15 U 107/09
Thema Datenschutz und Facebook
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 09.02.2010 (Az. 15 U 107/09) entschieden, dass jemand, der bei seinem Facebook-Profil ein Foto einstellt und dabei nicht zugleich von der vorhandenen Sperrmöglichkeit Gebrauch macht, seine datenschutzrechtliche Einwilligung in den Zugriff auf dieses Bild durch Suchmaschinen erteilt.
Das Urteil im Volltext: OLG Köln 15 U 107/09
(RA Henning Lüdecke)
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RA Fritzsch