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Willkommen bei Abmahnhilfe 24

eine Initiative der LF legal Rechtsanwälte

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Auf dieser Internetpräsenz möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich umfassend zu informieren, wenn Sie eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing oder einer sonstigen Urheberrechtsverletzung, wegen einem Wettbewerbsverstoß oder der Verletzung von Markenrechten erhalten haben. Aus unserer Sicht ist es ratsam, sich in solch einem Fall stets anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen. In fast allen Fällen können die Konsequenzen weitaus günstiger gestaltet, teilweise die Abmahnung sogar komplett abgewehrt werden.

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Abmahnung wegen Filesharing? Umgehend beim Anwalt informieren!

Ein zentrales Thema ist die Abmahnung wegen illegalem Filesharing, also wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen. Derartige Abmahnungen sind bereits seit einigen Jahren vielfach im Umlauf. Zahlreiche Rechteinhaber sind dazu übergegangen, Internet-Tauschbörsen überwachen zu lassen und dabei festgestellte Rechtsverletzungen mittels einer Abmahnung wegen rechtswidrigem Filesharing zu verfolgen. Die betreffenden Rechteinhaber sowie die Rechtsanwälte und Kanzleien haben wir für Sie aufgelistet, damit Sie einen ersten Einblick erhalten, mit wem Sie es hierbei zu tun haben können, falls auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Fälschlicherweise wird in diversen Internetforen davon berichtet, eine Abmahnung wegen Filesharing einfach ignorieren zu können. Das kann teuer werden und zu einem bösen Erwachen führen! Eine Abmahnung wegen Filesharing ist keine Bagatelle, für die sie leider oft gehalten wird.

Da im Rahmen einer Abmahnung wegen Filesharing ganz bewusst recht knappe Fristen gesetzt werden ist schneller Rat gefragt. Auf unseren Online-Seiten erhalten Sie eine umfassende Übersicht, welche Regeln Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing befolgen sollten.

Falls also auch Sie von einer Abmahnung wegen Filesharing oder einer Abmahnung aus den oben genannten Bereichen betroffen sind, stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter der gebührenfreien Telefon-Hotline 0800 10 10 36 6 zum Thema Abmahnung jederzeit zur Verfügung! Gern beraten wir Sie in solchen Angelegenheiten und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich gegen eine Abmahnung (z.B. wegen Filesharing) zur Wehr setzen können. Wir stehen Ihnen montags bis sonntags (8 bis 23 Uhr) praktisch rund um die Uhr zur Verfügung. Wir finden die für Sie bestmögliche Lösung.

Ihr Anwaltsteam von abmahnhilfe24.de

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Neueste Meldungen

Abmahnung Kanzlei Schroeder: Extreme Experimental Porn #1

Extreme Experimental Porn 1Uns liegt eine weitere Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht vor. Diesmal ist der Erotikfilm „Extreme Experiental Porn #1“ Gegenstand des Schreibens. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte besitzt Herr Raymond Gallery. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel ausgesprochen.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Beschluss AG Spandau: Für jede Abmahnung ein Beratungshilfeschein

AG Spandau – Beschluss vom 07. Juni 2011, Aktenzeichen 70a II RB 2538/11AG Spandau 09.06.2011

Eine sehr interessante und hilfreiche Entscheidung hat das AG Spandau jüngst getroffen. Es geht darin um das Thema Beratungshilfe bei Erhalt mehrerer Abmahnungen. Lesen Sie hierzu auch Punkt 11 unseres FAQ.

In unserer täglichen Praxis erleben wir es häufig, dass finanziell nicht oder nur sehr eingeschränkt leistungsfähige Personen Abmahnungen erhalten. Normalerweise sollte dies kein Problem darstellen, da aus finanzieller Sicht der bedürftigen Person ein Anspruch auf Beratungshilfe zusteht, welcher die Kosten einer weiterführenden anwaltlichen Tätigkeit abdecken würde.

Klappt dies bei der ersten Abmahnung noch recht gut, erleben wir es nur allzu oft, dass das für den Abgemahnten zuständige Amtsgericht, bzw. die dort tätigen Rechtspfleger sehr merkwürdige Auffassungen vertreten, wenn der Rechtsuchende für eine zweite oder dritte Abmahnung Beratungshilfe erhalten möchte.

Diese wird gern mit dem Hinweis darauf verwehrt, dass das alles die selbe Angelegenheit sei, welche mit der bereits gewährten Beratungshilfe abgegolten wäre.

So erging es auch einem Rechtsuchenden beim Amtsgericht Spandau. Dieser hatte für eine erste Abmahnung Beratungshilfe erhalten. Als er für eine zweite Abmahnung erneut Beratungshilfe beantragte, wurde sie ihm mit eben dieser Begründung verweigert. Der bereits erteilte Beratungshilfeschein decke auch weitere Abmahnungen ab, so der Rechtspfleger.

Gegen diese Entscheidung legte die Antragsstellerin Beschwerde ein.

Die Entscheidung des Amtsgerichts fiel positiv für die Antragsstellerin aus. Das Gericht war der Auffassung, dass die Abmahnungen jeweils verschiedene Angelegenheiten darstellen, weil sie von verschiedenen Anspruchsinhabern stammten und verschiedene Werke betrafen. Beratungshilfe ist daher für jede dieser Angelegenheiten erneut zu gewähren.

Eine äußerst begrüßenswerte Entscheidung des AG Spandau.

Abmahnung Waldorf Frommer: Echo (Leona Lewis)

EchoWir berichten von einer weiteren urheberechtlichen Abmahnung. Das Schreiben bezieht sich auf das Musikalbum “Echo, der Künstlerin Leona Lewis an welchem die Sony Music Entertainment Germany GmbH die Verwertungsrechte hält. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei  Waldorf Frommer aus München versandt.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Abmahnung Schutt Waetke: The Book of Eli

The Book of EliWir berichten von weiteren Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht, welche im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG versandt werden. Abgemahnt werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Film “The Book of Eli. Die Schreiben werden über die Rechtsanwälte Schutt Waetke aus Karlsruhe erstellt und ausgesprochen.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Urteil LG Magdeburg: Haftung für offenes WLAN bei Filesharingvorwurf

LG Magdeburg – Urteil vom 11. Mai 2011, Aktenzeichen 7 O 1337/10

LG Magdeburg 11.05.2011Das Landgericht Magdeburg hatte in einem aktuellen Fall über die Frage der Haftung des Anschlussinhabers für einen offenen WLAN-Zugang zu entscheiden.

Der Inhaber des Internetanschlusses hatte die WLAN-Fähigkeit seines Internetanschlusses aktiviert aber nicht ausreichend geschützt, so dass durch eine dritte Person über diesen Internetanschluss ein Pornofilm in einer Internettauschbörse zum Download angeboten werden konnte. Daraufhin erhielt der Anschlussinhaber eine Abmahnung der Firma, welche die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an dem Film hält.

Der Anschlussinhaber stellte sich auf den Standpunkt, dass ihm eine Sicherung des WLAN-Anschlusses nicht zugemutet werden konnte, da er von derartiger Computertechnik keinerlei Kenntnis habe.

Das Landgericht sah dies jedoch anders. Es kam zu dem Ergebnis, dass der Beklagte Anschlussinhaber trotz seiner Unwissenheit zumindest die Sicherungsmaßnahmen hätte ergreifen müssen (und auch können), welche im Bedienungshandbuch des Internetrouters beschrieben waren. Ein Berufen auf die mangelnde Kenntnis von der Technik sei daher nicht möglich.

Der Anschlussinhaber haftet nach Ansicht des Gerichts im Ergebnis als Mitstörer, weil er keinerlei Sicherungsmaßnahmen ergriffen hatte und somit Dritten die Möglichkeit der Rechtsverletzung eröffnete.

Die Entscheidung des LG Magdeburg folgt damit der Sichtweise des BGH, welcher in seinem Urteil vom 12.05.2010 „Sommer unseres Lebens“ ebefalls die Störerhaftung des Anschlussinhabers bei unterlassener WLAN-Absicherung angenommen hatte.

Auch eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 Euro lehnte das Gericht ab, da es sich nach seiner Ansicht weder um einen einfach gelagerten Fall, noch um eine nur unerhebliche Rechtsverletzung gehandelt habe.

Abmahnung Kornmeier & Partner: Where Them Girls At (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida)

Where Them Girls AtDie Kanzlei Kornmeier & Partner verschickt Abmahnungen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Musikwerk “Where Them Girls At (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida).

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Abmahnung C-S-R Rechtsanwälte: Euro Chicks love 2 Dicks

Euro Chicks love 2 DicksUns liegt eine weitere Abmahnung aus dem Gebiet des Urheberrechts vor. Diesmal betroffen ist das Erotikfilmwerk „Euro Chicks love 2 Dicks“ dessen an welchem die Fraserside Holdings Ltd. die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte ausgesprochen.

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Abmahnung Waldorf Frommer: Der Adler der neunten Legion

Die Adler der neunten LegionWir berichten über weitere Abmahnungen aus dem Bereich Urheberrecht, welche im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft mbH versandt werden. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Filmwerk “Der Adler der neunten Legion“. Die Schreiben werden durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München erstellt und ausgesprochen.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Abmahnung RA Marquort: Hamburger Privatamateure Vol. 3

Hamburger Privatamateure Vol. 3Wir berichten von einer aktuellen Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht. Diese betrifft das Erotikwerk “Hamburger Privatamateure Vol. 3“, an welchem die Triple X Entertainment Ltd. die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort aus Kiel ausgesprochen.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Abmahnung Waldorf Frommer: F.A.M.E. (Chis Brown)

Chris Brown - F.A.M.E.Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt bekanntermaßen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen ab. Im Rahmen dieser Vertretung wird aktuell auch das Musikwerk “F.A.M.E. (Deluxe Edition inkl. 4 Bonustracks)des Künstlers Chris Brown abgemahnt.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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