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Informationen zur Abmahntätigkeit der Kanzlei Nümann + Lang

Die Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe ist bekannt dafür, viele Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen, wie beispielsweise BitTorrent (Filesharing), auszusprechen. Wenn Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann + Lang erhalten haben und sich kompetenten anwaltlichen Rat wünschen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir sind eine auf das IT- und Internet-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei und zeigen Ihnen gerne Möglichkeiten auf, wie Sie sich gegen derlei Abmahnungen von Nümann + Lang wehren können. Unsere anwaltliche Erstberatung ist für Sie kostenfrei! Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang. Bereits eine Vielzahl von Mandanten konnten wir erfolgreich gegen die geltend gemachten Ansprüche verteidigen.

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Details der Abmahnungen:

Abmahnende Rechtsanwälte:

Nümann + Lang
Kriegsstraße 45
76133 Karlsruhe

Was wird von der Kanzlei Nümann + Lang vorgeworfen?

Den Abgemahnten wird von der Kanzlei Nümann + Lang vorgeworfen, anderen Nutzern einer Tauschbörse die Werke ihrer Mandantschaft zum Download angeboten zu haben. Dabei wird in nahezu allen Fällen dem jeweiligen Inhaber des Internetanschlusses unterstellt, er selbst habe die Werke über die Tauschbörse für andere Nutzer weltweit zugänglich gemacht.. Sollte man dies widerlegen können, so sei der Abgemahnte zumindest als sog. „Störer“ für seinen Internetanschluss haftbar.

Was verlangt die Kanzlei Nümann + Lang?

In der Regel fordert die abmahnende Kanzlei Nümann + Lang pauschal einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 Euro. Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt zudem regelmäßig Urheberrechtsverletzungen an Werken ab, die Bestandteil sogenannter „Musik-Sampler“ (z.B. German Top 100 Single Charts oder Future Trance) sind. In diesen Fällen könnten durchaus Urheberrechte an Werken verschiedener Rechteinhaber, welche durch die Kanzlei Nümann + Lang vertreten werden, verletzt sein.  Diese Vorwürfe werden dann in einem Abmahnschreiben zusammengefasst, was dann dazu führt, dass die Kanzlei Nümann + Lang den Abgeltungsbetrag entsprechend erhöht. So sind z.B. auf dem Sampler Future Trance 50 vier Rechteinhaber mit jeweils einem Titel vertreten, die alle die Kanzlei Nümann + Lang mit der Verfolgung ihrer Rechte beauftragt haben. Die Häufung der Titel in einer Abmahnung führt dazu, dass der Abgeltungsbetrag erhöht wird, in dem beschriebenen Fall etwa auf 790,00 €. . Darüber hinaus wird dem Abmahnschreiben eine Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte umgehend unterzeichnen und an die Kanzlei Nümann + Lang zurücksenden soll. Hierfür wird zumeist eine Frist von nur einer Woche gesetzt.

Wie verhalten ich mich richtig?

Der Erhalt einer Abmahnung ist für die meisten Menschen – insbesondere dann, wenn Sie noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind – eine ganz besonders stressige Situation. Wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und sich unseren Leitfaden „zehn Regeln bei Erhalt einer Abmahnung“ ansehen. Von einem vorschnellen Unterzeichnen der Unterlassungserklärung wird dringend abgeraten, da dies weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. Eine Unterlassungserklärung geht stets mit der Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe einher. Für Abgemahnte ist eine solch belastende Regelung zumeist ungünstiger (vor)formuliert, als es aus rechtlicher Sicht nötig wäre.

Stets empfehlen wir Ihnen, eine sorgfältige rechtliche Überprüfung der Vorwürfe und der gestellten Ansprüche durch einen Anwalt vornehmen zu lassen. Häufig greifen gegen eine Abmahnung Einwände, die zu deutlich günstigeren Ergebnissen führen oder sogar zur kompletten Abwehr. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir werden eine Lösung finden.

Was wird durch die Kanzlei Nümann + Lang abgemahnt und für wen?

Speziell die Gebiete Musik, Computerprogramme und Texte werden von Nümann + Lang abgemahnt.

Die Kanzlei vertrat bzw. vertritt (soweit uns bekannt) die folgenden Mandanten:

  • Aergo Trade GmbH
  • Alfred Tuohey, Vincent Stein und Mimoza Blinsson
  • Andreas Donauer
  • Allan Eshuijs, Yann Pfeifer und Manuel Reuter
  • Andres Gunnar Ballinas-Olsson, Yann Pfeifer, Manuel Reuter
  • Benjamin Lobgesang
  • David Vogt
  • Elke Bräunling
  • Florian Jakob, Christoph Buseck, Raph Schillebeeckx
  • Fust, Wever & Co. GmbH
  • Haschim Elobied
  • Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (ehemals Lexware GmbH & Co. KG)
  • Joyride Music
  • Lernhaus GmbH
  • Matthew Tasa
  • Planet Punk Music GbR
  • Rike Boomgaarden, Alexander Geringas, Bernd Klimpel, Charlie Marson
  • Sebastian Wolter und Shaun Baker
  • Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH
  • teleschau der mediendienst GmbH
  • Tunnel Record GmbH
  • UPTUNES GmbH
  • Zooland Music GmbH

Zu den von der Kanzlei abgemahnten Werken gehören unter anderem:

Musik

Computerprogramme

  • Alcatech BPM Studio Pro 4.91
  • BPM Studio Professional 3
  • BPM Studio Pro 4
  • Haufe Finance Office Professional v.7.4
  • Lexware Quicksteuer Deluxe 2010

Texte

  • Elke Bräunling – Der Kuss des kleinen Sonnenstrahles
  • Elke Bräunling – Die Sache mit der Rute
  • Elke Bräunling – Opas Adventskalender