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Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian – ein Überblick

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian spricht Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen, wie z.b. BitTorrent (sog. Filesharing), aus. Gegenstand der Abmahnungen sind Computerprogramme oder Musikwerke.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian erhalten und fragen sich was Sie dagegen tun können? Gern helfen wir Ihnen im Umgang und bei der Abwehr derartiger Abmahnungen. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der erfolgreichen Verteidigung gegen einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns persönlich (kein Sekretariat oder Callcenter welches nur auf später vertröstet) unter unserer
kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6

auch an Wochenenden und Feiertagen

Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:

  • unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;
  • uns Ihre Abmahnung eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

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Details der Abmahnungen des Rechtsanwalts Sebastian

Die Abmahnungen werden versandt durch:

Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Kurfürstendamm 103/104
10711 Berlin

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Was wird vorgeworfen?

Mit der Abmahnung wird seitens Rechtsanwalt Sebastian vorgeworfen, dass über den Internetanschluss des vermeintlichen Verletzers das geschützte Werk Anderen (Nutzern der Tauschbörse) zum Download angeboten worden wäre. In der Abmahnung unterstellt Rechtsanwalt Sebastian dabei zunächst, dass der Anschlussinhaber selbst diese Handlungen vorgenommen hätte. Sofern dies jedoch nicht der Fall sei, würde er aus Fahrlässigkeitsgesichtspunkten für seinen Internetanschluss jedenfalls als sog. „Störer“ haften.

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Was wird verlangt?

Rechtsanwalt Sebastian fordert in der Abmahnung regelmäßig (bei angeblicher Verletzung eines Werkes) einen pauschalen Abgeltungsbetrag, welcher je nach Art des betroffenen Werks zwischen 680,00 und 850,00 Euro liegt. Werden mehrere Werke vorgeworfen, steigen die Forderungen schnell in vierstellige Bereiche. Uns sind Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian bekannt, mit denen vom Betrofffenen annähernd 5.000,00 Euro verlangt werden.

Weiterhin wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Hierfür wird der Abmahnung eine bereits vorgefertigte Erklärung beigefügt. Diese soll der Betroffene sodann unterzeichnen und an die Kanzlei Sebastian zurücksenden.

Zu Erfüllung der in der Abmahnung genannten Ansprüche setzt Rechtsanwalt Sebastian eine zumeist recht kurze Frist, was den Druck auf die Betroffenen zusätzlich erhöht.

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Wie sollte ich mich verhalten?

Nach Erhalt einer Abmahnung des Rechtsanwalts Sebastian gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und das weitere Vorgehen genau zu überlegen. Einen hilfreichen Leitfaden dafür haben wir in „zehn Regeln bei Erhalt einer Abmahnung“ für Sie zusammengefasst.

Wichtig ist, dass Sie sich nicht verleiten lassen, die von den Abmahnern mitgelieferte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine dauerhaft verbindliche vertragliche Erklärung ab, welche mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Hierzu zählt insbesondere die Regelung der Vertragsstrafe, welche jede Unterlassungserklärung enthält. Meist ist gerade diese belastende Regelung ungünstiger für den Abgemahnten (vor)formuliert, als dies aus rechtlicher Sicht notwendig wäre.

Wir raten dringend zu einer sorgfältigen rechtlichen Überprüfung der Vorwürfe und der in der Abmahnung gestellten Ansprüche. Eine Reaktion auf die Abmahnung der Kanzlei Sebastian sollte sodann an dem Ergebnis dieser Prüfung ausgerichtet werden. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann. In der Regel lassen sich so deutlich günstigere Ergebnisse erzielen, als wenn Sie die Forderungen der Abmahner einfach erfüllen würden. Auch eine komplette Abwehr der Abmahnung ist nicht ausgeschlossen.

Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

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Was wird abgemahnt und für wen?

Die Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian betreffen die Gebiete Musik und Computerspiele. Rechtsanwalt Sebastian vertrat bzw. vertritt (soweit uns bekannt) die folgenden Mandanten:

  • Aerosoft GmbH (Software)
  • astragon Software GmbH (Software)
  • Daedelic Entertainment GmbH (Software)
  • DigiRights Administration GmbH (Musik)
  • Patrick Losensky (Musik)
  • Zooland Music GmbH (Musik)

Zu den von der Kanzlei abgemahnten Werken gehören unter anderem:

Musikwerke

Computerspiele