Informationen zur Abmahntätigkeit der Kanzlei Lihl Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl aus Postbauer-Heng spricht eine Vielzahl von Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Internet aus, wie z.B. BitTorrent (sog. Filesharing).
Haben auch Sie solch ein Abmahnschreiben der Lihl Rechtsanwälte erhalten und fragen sich was Sie dagegen tun können? Gern helfen wir Ihnen im Umgang und bei der Abwehr von derartigen Abmahnungen. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der erfolgreichen Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter unserer kostenlosen
Anwaltshotline 0800 10 10 36 6
– auch an Wochenenden –
Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen, indem Sie einfach auf den entsprechenden Knopf im rechten oberen Bereich unserer Homepage klicken. Hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Details der Abmahnungen:
Die Schreiben werden versandt durch die Kanzlei:
Christopher Lihl
Centrum 3
92353 Postbauer-Heng
Was wird vorgeworfen?
Vorgeworfen wird dem Abgemahnten dabei jeweils nicht, dass er beim Download erwischt worden sei, sondern, dass über seinen Internetanschluss das betreffende Werk Anderen (Nutzern der Tauschbörse) zum Download angeboten worden wäre. Unterstellt wird dabei zunächst, dass der Anschlussinhaber selbst diese Handlungen vorgenommen hätte. Sofern dies jedoch nicht der Fall sei, würde er jedenfalls für seinen Internetanschluss haften.
Was wird verlangt?
Die Kanzlei Lihl fordert von den Abgemahnten in der Regel Abgeltungsbeträge zwischen 475,00 und 750,00 Euro. Sollten in einer Abmahnung gleich mehrere Werke enthalten sein, so werden höhere Beträge veranschlagt.
Weiterhin wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Hierfür wird den Abmahnschreiben eine bereits vorgefertigte Erklärung beigefügt. Diese soll der Abgemahnte sodann unterzeichnen und an die Kanzlei zurücksenden.
Zu Erfüllung der genannten Ansprüche werden zudem sehr kurze Fristen gesetzt, welche meist im Bereich von einer Woche liegen.
Wie sollte ich mich verhalten?
Nach Erhalt einer Abmahnung gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Einen hilfreichen Leitfaden für das weitere Vorgehen haben wir in „zehn Regeln bei Erhalt einer Abmahnung“ für Sie zusammengefasst.
Wichtig ist, dass Sie sich nicht verleiten lassen, die von den Abmahnern mitgelieferte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine dauerhaft verbindliche vertragliche Erklärung ab, welche mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Hierzu zählt insbesondere die Regelung der Vertragsstrafe, welche jede Unterlassungserklärung enthält. Meist ist gerade diese belastende Regelung ungünstiger für den Abgemahnten (vor)formuliert, als dies aus rechtlicher Sicht notwendig wäre.
Wir raten dringend zu einer sorgfältigen rechtlichen Überprüfung der Vorwürfe und der gestellten Ansprüche. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte sodann an dem Ergebnis dieser Prüfung ausgerichtet werden. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann. In der Regel lassen sich so deutlich günstigere Ergebnisse erzielen, als wenn Sie die Forderungen der Abmahner einfach erfüllen würden. Auch eine komplette Abwehr der Abmahnung ist nicht ausgeschlossen.
Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Was wird abgemahnt und für wen?
Die Abmahnungen der Rechtsanwälte Lihl betreffen die Gebiete
Pornofilme, Filme und Hörbücher.
Die Kanzlei vertrat bzw. vertritt (soweit uns bekannt) die folgenden Mandanten:
- Busch Production
- Delphi Filmverleih GmbH
- Euro Video Bildprogramm GmbH
- F & FD Friedrich u. Friedrich Distribution GmbH & Co. KG
- Great Movies GmbH
- LAUSCH – Phantastische Hörspiele
- Magmafilm GmbH
- Maniax-Media
- Maximum Uncut Productions
- MMV – Multi Media Verlag GmbH
- Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH
- Prokino Filmverleih GmbH
- Purzel-Video GmbH
Zu den von der Kanzlei abgemahnten Werken gehören unter anderem:
- Arsch Symphonie – Das engste Loch heiß begehrt
- Bauer sucht Sau Teil 1
- Böse Mösen
- Brünett und gut im Bett
- Dark Dreams – More Dirty
- Das Sennenlutschi
- Die versaute Jungfrau
- Geile Hausmädchen
- Hausfrauen 13
- Inzest – Flaschendrehen gespielt
- Inzest – Mein verficktes Elternhaus
- Lollipops 24
- Magma swingt im Club Olira
- Magma swingt im Club Piazza Privat
- Max in der Karibik
- Mein Privater Porno – 17 Clips von mir
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- Moli exclusiv – Klinik der Lust
- Private Einblicke Vol.2
- Rocco – Puppet Master 8
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- Vollgespritzte Fickfotzen
- Vollgewichste GangBang Schlampen 27
- 6 Guns
- 2012: Doomsday
- Alle Anderen
- Ambush 1941 – Spähtrupp in die Hölle
- Baby on Board
- Cherie – Eine Komödie der Eitelkeiten
- Christiane F. – Wir Kinder vom Bahnhof Zoo
- Das Leben ist kostbar
- Das Massaker von Katyn
- Deadline – Stell Dich Deiner Angst
- Die Reise zum Mittelpunkt der Erde 2
- Die Verurteilten
- El Alamein 1942 – Die Hölle des Wüstenkrieges
- Hachiko – Eine wunderbare Freundschaft
- Infiziert – Sie sind längst unter uns
- Kettensägen Zombies Redux
- Knowing – Die Zukunft endet jetzt
- LOL- Loughing Out Loud
- Mulan – Legende einer Kriegerin
- Nichts zu verzollen
- Not Forgotten
- Precious – Das Leben ist kostbar
- River of Darkness
- Sharpshooter – Der letzte Auftrag
- Sin Nombre
- Slumdog Millionaire
- Sturm auf Festung Brest
- The Deal – Eine Hand wäscht die andere
- The House of the Devil
- The Underdog Knight
- Titanic 2: Die Rückkehr
- Tödliches Kommando – The Hurt Locker
- Tripping The Rift, The Movie
- Willkommen bei den Sch’tis
Hörbücher
- Die Schwarze Sonne I – Das Schloss der Schlange
- Die Schwarze Sonne II – Böses Erwachen
- Die Schwarze Sonne III – Weisses Gold
- Die Schwarze Sonne IV – Vril
- Die Schwarze Sonne V – Akasha
- Die Schwarze Sonne VI – Whitechapel