Rückruf anfordern

Sie erreichen uns jederzeit gebührenfrei unter 0800 / 10 10 366 oder,
indem Sie einen kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie umgehend zurück und beraten Sie gern persönlich.

.

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – ein Überblick

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte spricht seit Jahren massenhaft Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken in Internet-Tauschbörsen (sog. P2P-Netzwerke), z.B. eMule, Kazaa, eDonkey, etc, aus.

Abgemahnt werden von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte sowohl ganze Alben, als auch einzelne Musiktitel, die vorwiegend in den Chartcontainern der Reihe „German Top 100 Single Charts“ vertreten sind. Wenn auch Sie ein solches Abmahnschreiben der Rasch Rechtsanwälte erhalten haben und nicht wissen, wie Sie damit umgehen können, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Seit Jahren beschäftigt sich unsere auf das IT- und Internet- und Medienrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit der erfolgreichen Verteidigung in derartigen Abmahnfällen der Rasch Rechtsanwälte. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter unserer
kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6
auch an Wochenenden und Feiertagen

Alternativ können Sie unseren Rückrufservice nutzen, indem Sie einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage klicken. Hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

.

Details der Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte

Die Abmahnungen werden versandt durch die:

Rasch Rechtsanwälte
An der Alster 6
20099 Hamburg

.

Was wird vorgeworfen?

Die Rasch Rechtsanwälte werfen den Abgemahnten vor, dass ein konkret bezeichnetes urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. das Musikalbum „The Beginning“ der Künstlergruppe „The Black Eyed Peas“) über deren Internetanschluss anderen Nutzern der Tauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sei. In diesem Zusammenhang stellen uns Anrufer häufig die Frage: „Wie sind die eigentlich auf mich bzw. an meine Adresse gekommen?“

Diese Frage ist durchaus berechtigt. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte benötigt zum Ausspruch der Abmahnung die Adressdaten des vermeintlichen Verletzers. Diese liegen ihr jedoch vor, weil der Rechteinhaber eine Ermittlungsfirma (sog. Anti-Piracy-Firma), mit der Überwachung der gängigen Filesharing-Netzwerke beauftragt hat. In den Abmahnfällen der Rasch Rechtsanwälte ist bisher immer die Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH tätig gewesen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Geschäftsführer dieser Firma auch der Inhaber der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist, nämlich Herr Clemens Rasch. Bei der Überwachung der Tauschbörse loggt die proMedia GmbH die IP-Adressen, über die ein vermeintlicher Verstoß gerade erfolgt.

Da die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mit den auf diesem Wege gewonnenen IP-Adressen aber noch nicht viel anfangen kann, wurde zur weiteren Sachaufklärung beim zuständigen Landgericht ein Auskunftsverfahren gemäß § 109 Abs. 9 UrhG betrieben. Das Landgericht hat daraufhin durch Beschluss angeordnet, dass der jeweilige Provider – Telekom, O2 Telefonica oder Kabel Deutschland – Auskunft über den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers der ermittelten IP-Adresse geben muss. Auf diesem Wege ist die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte an Ihre Anschrift gelangt.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wird unterstellt, dass Sie als Adressat und Anschlussinhaber die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen haben sollen. Selbst dann, wenn Sie ein Filesharingprogramm nicht genutzt haben sollten – so die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte – seien Sie nach den Gesichtspunkten der Störerhaftung bzw. wegen der Verletzung bestehender Sicherungspflichten für die eingetretene Verletzung verantwortlich.

.

Was wird von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verlangt?

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verlangt in der Abmahnung zweierlei:

  1. Die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung Der Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist stets eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie innerhalb einer kurzen Frist unterzeichnen und zurücksenden sollen.
  2. Erstattung von Ersatzansprüchen. Im Interesse einer außergerichtlichen Einigung schlägt Ihnen die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vor, die ihrer Mandatin zustehenden Schadensersatzansprüche durch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages auszugleichen. Unabhängig davon, ob es sich nun um ein ganzes Album handelt oder um mehrere einzelne Musiktitel, wird in der Regel durch die Rasch Rechtsanwälte ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 € zugrunde gelegt. Der Abgeltungsbetrag kann aber auch höher ausfallen, was immer dann der Fall ist, wenn mehr als ein Album oder überdurchschnittlich viele einzelne Musiktitel angeblich verletzt worden sein sollen. Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn es sich um diverse Titel eines Chartcontainers „German Top 100 Single Charts“ handelt. Oftmals verbleibt es dann nicht bei der einen Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, sondern es folgen weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, die im Auftrage anderer Rechteinhaber tätig sind.

.

Wie kann bzw. sollte ich mich verhalten?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, auf eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte richtig zu reagieren. Die Vorgehensweise hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab, so dass sich eine Lösung immer erst anhand des konkreten Falls erarbeiten lässt.

Definitiv ist davon abzuraten, nach dem Erhalt eines Abmahnschreibens der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Panik zu verfallen und vorschnell – ohne vorherigen anwaltlichen Rat – die Angelegenheit selbst „in die Hand zu nehmen“. Meist verschlechtern Sie dadurch Ihre Position erheblich. Nicht selten haben Anrufer schon die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet und abgeschickt oder telefonisch und/oder schriftlich Kontakt zur Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aufgenommen, da sie der Ansicht waren, eine Entschuldigung und eine kurze Erklärung würden die Angelegenheit bereits beseitigen. Dies ist jedoch ein verhängnisvoller Irrtum. Im Ergebnis haben sie damit oftmals gegenüber der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ein Anerkenntnis abgegeben. An dieser Stelle kommt meist jede Hilfe zu spät.

Um solche Situationen zu vermeiden, können Sie sich wertvolle Informationen durch die Lektüre unseres Leitfadens „zehn Regeln bei Erhalt einer Abmahnung“ verschaffen. Dieser gibt Ihnen die notwendigen Anhaltspunkte, wie Sie sich zunächst verhalten sollten.

Gern können Sie uns vollkommen unverbindlich kontaktieren und unsere kostenfreie anwaltliche Erstberatung nutzen! Wenn Sie möchten, können Sie uns anschließend auch mit der Verteidigung gegen die Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte beauftragen. In der Regel lassen sich deutlich günstigere Ergebnisse erzielen – eine komplette Abwehr der Abmahnung ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Wir finden für Sie eine Lösung!

.

Was wird durch die Rasch Rechtsanwälte abgemahnt und für wen?

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertritt (soweit uns bekannt) folgende Mandanten bei Abmahnungen:

  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Universal Music GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH

Zu den von der Kanzlei abgemahnten Werken gehören unter anderem: