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Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – ein Überblick

Sie haben von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in InternetTauschbörsen – z.B. BitTorrent oder Kazaa – (sog. Filesharing) erhalten? Die Kanzlei spricht eine Vielzahl urheberrechtlicher Abmahnungen im Auftrage diverser Rechteinhaber aus.

Haben auch Sie von der FAREDS eine Abmahnung erhalten und möchten nun wissen, was Sie tun können oder sogar sollten? Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei welche sich schwerpunktmäßig auf das IT- und Internet-Recht spezialisiert hat. Mit unserer umfassenden Erfahrung, auch auf dem Gebiet der Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen, können wir Ihnen weiterhelfen. In den letzten Jahren haben wir eine Vielzahl von Mandanten gegen eine FAREDS-Abmahnung vertreten und konnten die Angelegenheiten stets erfolgreich erledigen. Unsere anwaltliche Erstberatung ist kostenlos! Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, wenn Ihnen die Kanzlei FAREDS eine Abmahnung wegen Filesharing hat zukommen lassen.

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Alternativ können Sie unseren Rückrufservice nutzen, indem Sie einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage klicken. Hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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Details der Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte

Die Abmahnungen werden versandt durch die:

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Steinstraße 25
20095 Hamburg

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Was wird  Ihnen von der  Kanzlei FAREDS mit der Abmahnung  vorgeworfen?

Die Kanzlei FAREDS konfrontiert Sie in der Abmahnung damit, dass im Rahmen einer Überprüfung durch eine Ermittlungsfirma beweissicher festgestellt worden sei, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk in einer Tauschbörse illegal weltweit für Dritte zugänglich gemacht, also zum Download angeboten worden wäre. Dabei wird von FAREDS in der Abmahnung unter Hinweis auf die Rechtsprechung unterstellt, dass Sie als angeschriebene Person und Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung selbst verantwortlich sind. Die Kanzlei FAREDS führt in der Abmahnung weiter aus, dass daher von Ihnen verlangt wird, dass Sie zweifelsfrei nachweisen, dass Sie nicht als Täter in Betracht kommen. Aber selbst dann  – wenn also nicht Sie, sondern ein Dritter den Verstoß begangen hätte – sollen Sie als Anschlussinhaber für das Verhalten der dritten Person haften. Das heißt: Ob Sie sich als Anschlussinhaber den Vorwurf nun erklären können oder nicht; Ihnen wird durch die Kanzlei FAREDS im Rahmen der Abmahnung der „Schwarze Peter“ zugeschoben.

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Was wird verlangt, wenn Kanzlei FAREDS eine Abmahnung sendet?

Die Kanzlei FAREDS gelangt in der Abmahnung zu dem Ergebnis, dass der Rechteinhaber aufgrund der über Ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung  gemäß § 97 UrhG Ihnen gegenüber einen Unterlassungsanspruch und einen Schadensersatzanspruch hat. Um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen, wird verlangt, dass Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Kanzlei FAREDS fügt der Abmahnung eine solche in vorgefertigter Form stets bei. Zumeist wird gefordert, dass diese Erklärung innerhalb von einer Woche unterschrieben zurückgesandt wird.

Hinsichtlich des Schadensersatzes wird von der Kanzlei FAREDS in der Abmahnung ein Vergleichsbetrag genannt, den der Abgemahnte innerhalb einer bestimmten Frist begleichen soll. Die Abgeltungsbeträge, die von FAREDS in der Abmahnung angesetzt werden, können – je nachdem um was für ein Werk es sich handelt – in der Höhe variieren. So werden bei Musikwerken regelmäßig 450,00 € angesetzt, bei Filmwerken hingegen 850,00 €.

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Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich von der Kanzlei FAREDS eine Abmahnung erhalten habe?

Aus den Berichten vieler Mandanten wissen wir, dass die Überraschung und das Unverständnis nach dem Erhalt einer Abmahnung von FAREDS oft groß ist – insbesondere dann, wenn man sich den Sachverhalt, welchen die Kanzlei FARDEDS in der Abmahnung vorwirft, nicht erklären kann. Hinzu kommt, dass FAREDS die Abmahnung in einer für den juristischen Laien kaum verständlichen Sprache abfasst und mit Fachausdrücken überfrachtet. Nachdem  das Schreiben gelesen und die erste Schrecksekunde überwunden ist, sollten Sie vor allem Ruhe bewahren.  Legen Sie die FAREDSAbmahnung erst einmal beiseite und führen Sie sich unseren Leitfaden „zehn Regeln bei Erhalt einer Abmahnung“ zu Gemüte. Darin finden Sie hilfreiche Informationen, wie Sie sich richtig verhalten. Machen Sie in dem Moment der ersten Panik nicht den Fehler, die mitgelieferte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen, oder gar Kontakt zu FAREDS aufzunehmen, um über die Abmahnung mit dem dortigen Sachbearbeiter zu diskutieren Eine Unterschrift unter der Unterlassungserklärung ist in diesem Fall wie ein Anerkenntnis des Vorwurfs zu werten und kann weitreichende negative Konsequenzen nach sich ziehen.

Grundsätzlich raten wir Ihnen, anwaltlichen  Rat einzuholen und die Ansprüche, die die Kanzlei FAREDS mit der Abmahnung geltend macht, rechtlich überprüfen zu lassen. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass es sich beim Urheberrecht und dessen Verletzungen im Internet, um eine Spezialmaterie handelt, die nach Möglichkeit von einem  Anwalt bearbeitet werden sollte, der sich in diesem Fachbereich bestens auskennt. Dies ist vergleichbar mit dem Gesundheitswesen, wo es z.B. wenig ratsam wäre mit einem Grippeverdacht den Zahnarzt aufzusuchen.

Sollte der Anwalt erwähnen, seine Tätigkeit nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. nach Streitwert berechnen zu wollen, so wäre dies auch ein schlechtes Zeichen. Wenn Sie von den FAREDS Rechtsanwälten eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine umfassende fachkundige Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu einem transparenten Pauschalpreis, welcher erheblich unter den vom RVG vorgesehenen Kosten liegt.

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Was wird bei einer FAREDS-Abmahnung abgemahnt?

Eine Abmahnung von FAREDS betrifft regelmäßig die Gebiete Filme, und Musik. Die Kanzlei vertrat bzw. vertritt (soweit uns bekannt) die folgenden Mandanten:

  • Albert Gottschewski, Caroline von Bruenken und Harald Bauhofer
  • Alex Komlew, Christian Königseder
  • Aergo Trade GmbH
  • Boll AG
  • Celebrate Recordings GmbH
  • EUROPACORP Société Anonyme
  • Fort Knox Entertainment GmbH
  • Frank Bülles, Jens Kindervater
  • Geto Gold Musikverlag GbR
  • Kinostar Theater GmbH
  • KSM GmbH
  • Lightning Entertainment Group
  • MIG Film GmbH
  • Sandra Bjurman, Stefan Örn
  • Savoy Film GmbH
  • Sven Gruhnwald und Sebastian Gödecke
  • Track by Track Records UG
  • UDR GmbH

Zu den von der Kanzlei abgemahnten Werken gehören unter anderem:

Filme

Musik