Informationen zur Abmahntätigkeit der Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter
Die Rechtsanwaltskanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter spricht urheberrechtliche Abmahnungen aus, insbesondere wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Tonaufnahmen in Internet-Tauschbörsen, wie z.b. BitTorrent (sog. Filesharing).
Haben auch Sie solch ein Abmahnschreiben der Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter erhalten und fragen sich was Sie dagegen tun können? Gern helfen wir Ihnen im Umgang und bei der Abwehr von derartigen Abmahnungen. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der erfolgreichen Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter unserer kostenlosen
Anwaltshotline 0800 10 10 36 6
– auch an Wochenenden –
Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen, indem Sie einfach auf den entsprechenden Knopf im rechten oberen Bereich unserer Homepage klicken. Hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Details der Abmahnungen:
Die Schreiben werden versandt durch die:
Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter
Ubierring 7
50678 Köln
Was wird vorgeworfen?
Vorgeworfen wird dem Abgemahnten dabei jeweils nicht, dass er beim Download erwischt worden sei, sondern, dass über seinen Internetanschluss das betreffende Werk Anderen (Nutzern der Tauschbörse) zum Download angeboten worden wäre. Unterstellt wird dabei zunächst, dass der Anschlussinhaber selbst diese Handlungen vorgenommen hätte. Sofern dies jedoch nicht der Fall sei, würde er jedenfalls für seinen Internetanschluss haften.
Was wird verlangt?
Die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter fordert von den Abgemahnten in der Regel einen pauschalen Abgeltungsbetrag dessen Höhe sich danach richtet, wie viele Werke Gegenstand der Abmahnung sind.
Weiterhin wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Hierfür wird den Abmahnschreiben eine bereits vorgefertigte Erklärung beigefügt. Diese soll der Abgemahnte sodann unterzeichnen und an die Kanzlei zurücksenden.
Zu Erfüllung der genannten Ansprüche werden zudem sehr kurze Fristen gesetzt, welche meist im Bereich von einer Woche liegen.
Wie sollte ich mich verhalten?
Nach Erhalt einer Abmahnung gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Einen hilfreichen Leitfaden für das weitere Vorgehen haben wir in „zehn Regeln bei Erhalt einer Abmahnung“ für Sie zusammengefasst.
Wichtig ist, dass Sie sich nicht verleiten lassen, die von den Abmahnern mitgelieferte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine dauerhaft verbindliche vertragliche Erklärung ab, welche mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Hierzu zählt insbesondere die Regelung der Vertragsstrafe, welche jede Unterlassungserklärung enthält. Meist ist gerade diese belastende Regelung ungünstiger für den Abgemahnten (vor)formuliert, als dies aus rechtlicher Sicht notwendig wäre.
Wir raten dringend zu einer sorgfältigen rechtlichen Überprüfung der Vorwürfe und der gestellten Ansprüche. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte sodann an dem Ergebnis dieser Prüfung ausgerichtet werden. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann. In der Regel lassen sich so deutlich günstigere Ergebnisse erzielen, als wenn Sie die Forderungen der Abmahner einfach erfüllen würden. Auch eine komplette Abwehr der Abmahnung ist nicht ausgeschlossen.
Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Was wird abgemahnt und für wen?
Die Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter vertreten (soweit uns bekannt) die folgenden Mandanten in Abmahnangelegenheiten:
- Bob Arnz
- Gerd Zimmermann
- Rough Trade Distribution GmbH
Zu den von der Kanzlei abgemahnten Werken gehören unter anderem: