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Abmahnung Nümann + Lang: „Listen“ (Matthew Tasa)

Publiziert am 18. Juli 2011 von

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Abmahnung Nümann + Lang - ListenHerr Matthew Tasa mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen im Internet an dem Musiktitel „Listen“ ab. Mit dem Ausspruch der Abmahnungen ist die Kanzlei Nümann + Lang mit Sitz in Karlsruhe beauftragt.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine Zahlung in Höhe von 450,00 Euro leisten. Damit wären Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz wegen entgangenen Lizenzgebühren abgedeckt.

Dem Schreiben ist zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unterzeichnet und zurückgeschickt werden soll.

Zur Erfüllung dieser Ansprüche werden sehr knapp bemessene Fristen gesetzt.

Kommt Ihnen diese Schilderung bekannt vor und haben Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann + Lang erhalten?

Gern helfen wir Ihnen dabei, sich gegen diese Abmahnung zu Wehr zu setzen. Unsere anwaltliche Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 oder unserer Kanzleinummer 0511 54 54 38 74.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

 

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