Rückruf anfordern

Sie erreichen uns jederzeit gebührenfrei unter 0800 / 10 10 366 oder,
indem Sie einen kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie umgehend zurück und beraten Sie gern persönlich.

Abmahnung APW Auffenberg Petzold Witte: Senna

Publiziert am 18. Juli 2011 von

.

Abmahnung Auffenberg - SennaWir berichten von aktuellen Abmahnungen aus dem Gebiet des Urheberrechts. Diesmal handelt es sich um den Film “Senna“ von, an welchem die Universal Pictures International Germany GmbH die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von den Rechtsanwälten APW Auffenberg, Petzold, Witte Rechtsanwälte & Notar aus Dortmund ausgesprochen.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich von uns anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen Erstberatung über die Möglichkeiten, auf solch eine Abmahnung zu reagieren unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail

Abgemahntes Filmwerk: „Senna

Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie dem Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Bei dem Schreiben befindet sich eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, welche der Abgemahnte binnen kurzer Frist unterzeichnen und zurücksenden soll. Darin soll er sich unter anderem auch zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die mitgelieferte Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Wir können nicht dazu raten, diesen Ansprüchen nachzukommen, ohne eine vorherige gründliche Prüfung der Abmahnung vornehmen zu lassen. Oft lassen sich im Rahmen eines anwaltlichen Vorgehens gegen die Abmahnung weitaus günstigere Ergebnisse erzielen.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit einer solchen Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 oder unserer Kanzleinummer 0511 54 54 38 74.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Keine Kommentare vorhanden.

Einen Kommentar schreiben

Nachricht