Kurzinfo zur Abmahnung eines Musiktitels:
Abgemahntes Werk: „Ready 2 Go„ von Martin Solveig feat. Kele
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner
Gefordert werden ein pauschaler Abgeltungsbetrag sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800 10 10 36 6.