Rückruf anfordern

Sie erreichen uns jederzeit gebührenfrei unter 0800 / 10 10 366 oder,
indem Sie einen kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie umgehend zurück und beraten Sie gern persönlich.

Abmahnung Denecke von Haxthausen & Partner: Ready 2 Go (Martin Solveig feat. Kele)

Publiziert am 29. Juli 2011 von

.

Kurzinfo zur Abmahnung eines Musiktitels:

Abgemahntes Werk: „Ready 2 Go von Martin Solveig feat. Kele
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Abmahnkanzlei: Denecke von Haxthausen & Partner

Gefordert werden ein pauschaler Abgeltungsbetrag sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800 10 10 36 6.

Keine Kommentare vorhanden.

Einen Kommentar schreiben

Nachricht