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Abmahnung Rasch: German Top 100 Single Charts (diverse Titel)

Publiziert am 01. August 2011 von

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Abmahnung Rasch | German Top 100 Single ChartsWir berichten von einer weiteren Abmahnung aus dem Bereich des Urheberrechts. Diesmal handelt es sich um diverse Musiktitel an welchen die Universal Music GmbH die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Rasch aus Hamburg ausgesprochen. Gegenstand der vorliegendenen Abmahnung ist die vermeintliche Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an nachstehenden Musiktiteln:

           Künstler                                   Titel

  1. Lady Gaga                          Born This Way
  2. The Black Eyed Peas      The Time (Dirty Bit)
  3. The Black Eyed Peas      Just Can’t Get Enough
  4. Pietro Lombardi              Call My Name
  5. Rihanna                               S&M
  6. Sarah Engels                      Call My Name
  7. Milow                                    You And Me (In My Pocket)
  8. Juli                                        Süchtig
  9. Bullmeister                        Girls Beautiful
  10. Stefan Raab                        Satellite

als Bestandteil der Dateisammlung „German Top 100 Single Charts„.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Bei dem Schreiben befindet sich eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, welche der Abgemahnte binnen kurzer Frist unterzeichnen und zurücksenden soll. Unter anderem soll er sich dadurch zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die mitgelieferte Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Wir können nicht dazu raten, den Forderungen der Abmahner nachzukommen, ohne eine vorherige gründliche Prüfung der Abmahnung vornehmen zu lassen. Oft lassen sich im Rahmen eines anwaltlichen Vorgehens gegen die Abmahnung weitaus günstigere Ergebnisse erzielen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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