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Abmahnung Rasch: „The Fame Monster“ (Lady Gaga)

Publiziert am 11. Juli 2011 von

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Abmahnung Fame MonsterDie Rechtsanwälte Rasch verschicken Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Musikalbum “The Fame Monster“ der Künstlerin Lady Gaga.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung ist zwar nicht beim Download erwischt worden, jedoch soll über seinen Internetanschluss das erwähnte Musikstück Anderen zum Download angeboten worden sein.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Universal Music GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unterzeichnet werden soll. Ihnen wird in dem Anschreiben eine kurze Frist gesetzt, die Unterlassungserklärung an die Anwaltskanzlei unterschrieben zurückzusenden und den geforderten Betrag auszugleichen. Zusätzlich sollen Sie sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung und raten Ihnen was zu tun ist. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.

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