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Abmahnung Waldorf Frommer: Goodbye Lullaby (Avril Lavigne)

Publiziert am 12. Juli 2011 von

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Abmahnung Goodbye LullabyWir berichten von einer weiteren urheberechtlichen Abmahnung. Das Schreiben bezieht sich auf das Musikalbum “Goodbye Lullaby, der Künstlerin Avril Lavigne an welchem die Sony Music Entertainment Germany GmbH die Verwertungsrechte besitzt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München versandt.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Vom Adressaten der Abmahnung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 956,00 Euro verlangt, mit welchem die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzgebühren abgegolten werden sollen.

Bei dem Schreiben befindet sich auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, welche vom Abgemahnten unterzeichnet werden soll.

Zur Erfüllung dieser Ansprüche werden recht kurze Fristen gesetzt.

Kommt Ihnen diese Schilderung bekannt vor und haben Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten?

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl erfolgreich abgewehrter Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.

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