Abofalle „Gelbes Branchenbuch“
Ähnlich wie die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH) agiert auch die Londoner Firma TM Marketing Service Limited. Unter der Bezeichnung „Gelbes Branchenbuch“ versucht diese Firma deutsche Unternehmen bzw. Gewerbetreibende zu einem Eintrag in ihrem sogenannten „gelben Branchenbuch“ zu veranlassen.
So weit so gut mag man denken, nur hat die Sache einen gewaltigen Haken. Der Eintrag im „Branchenbuch“ soll den Betroffenen für eine Laufzeit von zwei Jahren binden und pro Jahr 591,43 Euro kosten.
Die Schreiben im Detail:
Die Schreiben selbst machen einen amtlichen Eindruck. Der Empfänger, des zumeist als Fax versendeten Schreibens, wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz über seinen angeblichen Eintrag im „Gelben Branchenbuch“ informiert. Wortlich heisst es „Ihr Eintrag im Branchenbuch 2010/2011„. Gleichzeitig wird er aufgefordert, seine Daten zu überprüfen, dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen und den „Eintragungsauftrag“ sodann an die TM Marketing Service Limited zurück zu senden.
Dass der Betroffene, wenn er das Schreiben ausfüllt und zurücksendet, mehr erklärt, als die bloße Richtigkeit seiner Daten, nämlich einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages zur Eintragung seiner Firma in das nutzlose „Gelbe Branchenbuch“, wird so gut wie möglich verborgen.
Diese Information findet sich erst in einem unübersichtlichen Fließtext, welcher sich an den die Aufmerksamkeit auf sich ziehenden Hauptteil anschließt. Darin heisst es dann beiläufig, dass mit der Unterschrift unter das Schreiben ein „Premium Business Eintrag“ auf der Webiste „www.gelbesbranchenbuch.com“ beauftragt werde. Die Firma macht sich bei Ihrer Abzocke zudem den Umsand zunutze, dass die angeschriebenen Personen zumeist davon ausgehen, es handele sich um die „Gelben Seiten“. Es liegt auf der Hand, dass die TM Marketing Service Limited die Bezeichnung „Gelbes Branchenbuch“ eben aus diesem Grund gewählt hat, um einen entsprechenden Irrtum bei den Empfängern.
Schickt der Empfänger das Schreiben nicht zurück, so erhält er weitere Aufforderungsschreiben. Viele Personen fallen erst auf diese weiteren Schreiben herein.
Wehren Sie sich gegen die Forderung!
Mit einer geeigneten juristischen Abwehr haben Sie gute Chancen, keine Zahlungen leisten zu müssen.
Aus unserer anwaltlichen Sicht, sind derartige „Vertragsschlüsse“ angreifbar. Wir raten daher keinesfalls sogleich zu bezahlen, sondern sich zunächst rechtlich beraten zu lassen. Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, kann die Forderung oft gänzlich zu Fall gebracht werden. Wir haben dies bereits in hunderten von Fällen für Mandanten erreicht.
Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderung (aufgrund der aktuellen Mahnwelle auch an Wochenenden). Unsere Anwälte sind breits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abofallen-Fälle tätig. Wir greifen für Sie den Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der TM Marketing Service Limited. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Sollten Sie sich sodann für eine Abwehr der Forderung des „Gelben Branchenbuchs“ entscheiden, können wir Ihnen anbieten, die gesamte außergerichtliche Verteidigung gegen diese Forderung zum Pauschalpreis zu übernehmen.
Sie erreichen uns unter unserer kostenlosen
Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei)
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wir sind auf diese Falle hereingefallen und haben nach unserem Widerspruch ein Angebot zur Zahlung von 400 EUR erhalten das wir angenommen haben mit der Einschränkung dass auch zukünftig keine weitern Forderungen entstehen. 400 EUR haben wir bezahlt. Sollten wir vorsorglich den Vertrag für das Jahr 2012 kündigen ?
Haben wir eine Möglichkeit die bezahlten 400 EUR zurückzufordern ?