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Zentrale Gewerbeauskunften.de – Vorsicht vor neuer Branchenbuch-Falle!

Publiziert am 26. Mai 2013 von

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Zentrale Gewerbeauskunften .de
neue Branchenbuch-Abofalle im Stil der Gewerbeauskunft-Zentrale

Gewerbeauskunften - Abzocke

Uns erreichen in den letzte Wochen immer mehr Fälle in denen Betroffene einer neuen Branchenbuchfalle aufgesessen sind. Es handelt sich dabei um ein Portal mit Namen „Zentrale Gewerbeauskunften.de„, welches von dem Hamburger Unternehmen WiDi  Wirtschaftsinformationsdienste UG und dessen Geschäftsführer Thomas Probst betrieben wird. Auffällig ist die besondere Nähe zu Fällen der bekannten Abzockmasche der Zentrale Gewerbeauskunft-Zentrale. Die Schreiben, welche durch Zentrale Gewerbeauskunften.de versandt werden, sind bis auf die Begrifflichkeit Zentrale Gewerbeauskunften.de und die Bezeichnung der Betreiberin WiDi  Wirtschaftsinformationsdienste UG absolut identisch mit den Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.

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Wir helfen Ihnen bei Ärger mit dem Portal „Gewerbeauskunften.de“ (WiDi UG)

Sollten Sie in die Vertragsfalle Zentrale Gewerbeauskunften.de der WiDi UG geraten sein und sich nunmehr dem Rechungs- und Mahnwesen dieser Firma ausgesetzt sehen, helfen wir Ihnen gern bei der Abwehr der Forderungen. Unsere Anwälte sind bereits seit Jahren erfolgreich gegen die verschiedensden Branchenbuch-Abofallen tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der WiDi  Wirtschaftsinformationsdienste UG. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

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Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:

  • unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;
  • uns Ihre Unterlagen zur Angelegenheit (Schreiben seitens Gewerbeauskunften.de, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit der Abwehr der Forderung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

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Die „Zentrale Gewerbeauskunften.de“ – Schreiben im Detail

Die mit „Gewerbeauskunften.de“ überschriebenen Schreiben der Schreiben der WiDi  Wirtschaftsinformationsdienste UG gleichen denen der Gewerbeauskunft-Zentrale nahezu aufs Wort. Insoweit geltend unsere Ausführungen zur Gewerbeauskunft-Zentrale uneingeschränt auch für die Fälle mit Gewerbeauskunften.de.

Auch die WiDi UG versucht die angeschriebenen Personen, Unternehmen, Vereine oder sonstige Einrichtungen durch ein amtlich wirkendes Schreiben zur Beauftragung eines Branchenbucheintrags auf dem Portal Zentrale Gewerbeauskunften.de zu veranlassen. Dass für diese Eintragung Kosten in Höhe von jährlich 569,06 Euro anfallen, wird lediglich versteckt in einem nebenstehenden Fließtext erwähnt. Ebenso der Umstand, dass der Vertrag eine Mindeslaufzeit von zwei Jahren haben soll – letztlich demnach 1.138,12 Euro geschuldet wären. Das Augenmerk des Betrachters wird jedoch auf die linke Seite gelenkt, auf der sich Angaben zu seinen Daten befinden, wie etwa Name und Anschrift sowie Telefon/Fax. Diese Daten sollen ergänzt oder auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.

Noch in dem Glauben, es handele sich um ein behördliches Schreiben, welches einige Angaben abfragt, unterzeichnen leider viele Personen uns senden das Schreiben zurück, ohne die Kostenpflichtigkeit zu bemerken. Dieser Irrtum tritt meist erst zu Tage, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Viele der Betroffenen empfinden das Vorgehen des Portals Zentrale Gewerbeauskunften.de als reine Abzocke – wir sind der selben Meinung und raten dringend, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Unsere umfangreichen Erfahrungen mit der identischen Abzockmasche der Gewerbeauskunft-Zentrale zeigen, dass sehr gute rechtliche Abwehrchancen bestehen.

Update:

Mittlerweile hat die WiDi  Wirtschaftsinformationsdienste UG ihr Schreiben noch ein wenig mehr an die der Gewerbeauskunft-Zentrale angenähert. Neuerdings ist das Schreiben nicht mehr nur mit Gewerbeauskunften.de überschrieben, sondern mit Zentrale Gewerbeauskunften.de. Die WiDi UG könnte kaum deutlicher ihre Täuschungsabsicht hervorheben.

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Wehren Sie sich gegen die Forderungen!

Mit einer fachlich versierten juristischen Verteidigung schafft man es fast immer, das Zahlungsverlangen der Gegenseite zu Fall zu bringen.

Gemäß unserer anwaltlichen Einschätzung sind Verträge, welche auf derartige Weise eingefädelt werden, rechtlich angreifbar. Es sollte daher keinesfalls sofort gezahlt werden, wenn man eine Rechnung von Zentrale Gewerbeauskunften.de erhält, sondern zunächst Rechtsrat eingeholt werden.

Die Aufmachung der Schreiben hat ein derartiges Täuschungspotential, dass eine ganze Reihe von Abwehrrechten gegen den vermeintlichen Vertrag eingewandt werden können. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Abwehrrechte um sogenannte Einrederechte. Dies bedeutet, dass die Abwehrrechte nicht per se eingreifen, sondern erst dann, wenn sie tatsächlich gegenüber der Gegenseite erhoben und begründet werden. Da viele der Abwehrrechte zudem an gewisse Fristen gebunden sind, ist ein möglichst zeitnahes Vorgehen gegen die Forderungen anzuraten. Ein Ablauf der Fristen kann dazu führen, dass die Abwehrrechte nicht mehr wahrnehmbar sind. Ein bloßes Ignorieren von Mahnschreiben der Portals Zentrale Gewerbeauskunften.de ist daher gefährlich und kann im ungünstgsten Fall zum Verlust der Verteidigungsmöglichkeiten führen.

Wir haben bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht, dass keinerlei Zahlungen an derartige Branchenbuch-Fallen geleistet werden mussten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unserer Kanzlei auf und wir prüfen in einem kostenfreien Erstgespräch gern auch die Erfolgsaussichten Ihres Falles.

 


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