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Neueste Meldungen

Abmahnung U + C: Das Beste vom Besten 51

Abmahnung U + C | Das Beste vom Besten 51Die U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Urmann + Collegen) spricht Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Pornofilm „Das Beste vom Besten 51“ aus. Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Abmahnungen ist die MMV Multi Media Verlag GmbH.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Abmahnung Waldorf Frommer: Der Mandant

Abmahnung Waldorf Frommer | Der MandantDie Universum Film GmbH mahnt  Urheberrechtsverletzungen im Internet an dem Film „Der Mandant“ ab. Mit dem Ausspruch der Abmahnungen ist die Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München beauftragt.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Abmahnung Schulenberg & Schenk: Gynäkologe Dr. Anus – Das Heiligtum der Frau

Abmahnung Schulenberg & Schenk | Gynäkologe Dr. Anus - Das Heiligtum der FrauWir berichten von einer weiteren Abmahnung mit urheberrechtlichem Hintergrund. Diesmal ist der Pornofilm „Gynäkologe Dr. Anus – Das Heiligtum der Frau“ Gegenstand der Abmahnung. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte besitzt die G&G Media Foto-Film GmbH. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Schulenberg & Schenk ausgesprochen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Abmahnung Baumgarten Brandt: Nydenion – Krieg der Kolonien

Abmahnung Baumgarten Brandt | NydenionDie KSM GmbH mahnt angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet an dem Film „Nydenion – Krieg der Kolonien“ ab. Die Abmahnungen werden dabei von den Rechtsanwälten Baumgarten Brandt erstellt und versandt.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Abmahnung Waldorf Frommer: Juwel (Frida Gold)

Abmahnung Waldorf Frommer | Tucker & Dale va EvilDie Frida GbR lässt über die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet aussprechen. Im vorliegendenen Fall ist das Musikalbum “Juwel“ der Künstlerin Frida Gold Gegenstand der Vorwürfe.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Abmahnung Rasch: Für einen Tag (Helene Fischer)

Abmahnung Rasch | Für einen TagDie Kanzlei Rasch aus Hamburg spricht Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Für einen Tag“ der Künstlerin Helene Fischer aus. Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Abmahnungen ist die EMI Music Germany GmbH & Co. KG.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Vorsicht Falle: Zeitschriften-Abonnement-Verträge

Abofallen beim Bezug von Zeitschriften

Falle Zeitschriften-Abo

Häufig erhalten wir Anrufe von Personen, welche sich Zahlungsaufforderungen aufgrund vermeintlich abgeschlossener Zeitschriften-Abonnements ausgesetzt sehen. Oft ist den Betroffenen nicht einmal klar, dass oder wie sie das angebliche Abo abgeschlossen haben sollen. Häufig sind auch ältere Leute betroffen.

Die Forderungsschreiben erschöpfen sich zumeist darin, dass den Betroffenen mitgeteilt wird, dass sie sich mit der Bezahlung der Bezugsgebühren im Rückstand befinden. Teilweise wird gleichzeitig ein Angebot unterbreitet, die Mahngebühren zu erlassen, wenn der Betroffene der Gegenseite eine Einzugsermächtigung erteilt. Hiervon raten wir dringend ab, da dies als Anerkenntnis der Forderung ausgelegt werden könnte und man zudem schnell die Kontrolle über die Kosten verlieren kann.

Folgende Unternehmen sind uns im Zusammenhang mit derartigen Geschäftspraktiken bekannt:

  • FZG Media Marketing GmbH
  • intan service plus GmbH & Co. KG
  • Marisa Verlag
  • PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
  • VSR Verlag Service GmbH

Die Fälle aus rechtlicher Sicht:

Der Abonnement-Vertrieb von Zeitschriften erfolgt heutzutage häufig auf zweifelhafte Art und Weise. Aus unseren Erfahrungen im Bereich solcher Abonnement-Verträge wissen wir, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Verträge nicht rechtsgültig zustande kommen. Sie werden zumeist im Rahmen von Gewinnspielen, dem Ansprechen auf offener Straße oder im Wege des Telefonmarketings vertrieben.

All diese Vertriebsformen sind an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft, wenn darüber ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen soll.

Bei Gewinnspielen muss aus den Teilnahmebedingungen deutlich hervorgehen, dass damit der Abschluss eines Abo-Vertrags verbunden ist und welchen genauen Inhalt dieser hat. Beim Telefonmarketing ist es notwendig, dass eine rechtlich einwandfreie vorherige Einwilligung des Betroffenen in den Erhalt derartiger Werbeanrufe vorlag. Beim Ansprechen auf offener Straße und ebenfalls beim Telefonmarketing müsste der Betroffene zudem über sein gesetzliches Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden sein. Dies ist nur ein beispielhafter Auszug der rechtlichen Anforderungen an einen solchen Vertragsschluss. Daneben gibt es natürlich noch weitere, welche alle gegen die Durchsetzbarkeit derartiger Forderungen eingreifen könnten.

Sollten auch Sie von einer solchen Abo-Forderung betroffen sein, so ist eine genaue rechtliche Prüfung der Entstehung des angeblichen Anspruchs anzuraten. Sehr häufig kommen wir dabei zu dem Ergebnis, dass die Forderungen unberechtigt sind.

Wehren Sie sich gegen die Forderung!

Mit einer fachgerechten juristischen Verteidigung haben Sie gute Chancen, keine Zahlungen leisten zu müssen – mehr noch – oft können sogar bereits gezahlte Beträge zurück erlangt werden.

Aus unserer anwaltlichen Sicht und Erfahrung sind derartige „Abo-Verträge“ oft angreifbar. Wir raten daher keinesfalls sogleich zu bezahlen, sondern sich zunächst rechtlich beraten zu lassen. Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, kann die Forderung oft gänzlich zu Fall gebracht werden. Wir haben dies bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht. Zudem konnten nicht selten bereits gezahlte Beträge zurückgeholt werden.

Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderungen (auch an Wochenenden). Unsere Anwälte sind breits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abofallen-Fälle tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der GWE. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter unserer kostenlosen
Anwaltshotline 0800 10 10 36 6
(gebührenfrei)
auch an Wochenenden

Alternativ können Sie unseren Rückrufservice nutzen, indem Sie einfach auf den entsprechenden Knopf im rechten oberen Bereich unserer Homepage klicken. Hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Abmahnung Daniel Sebastian: Ready 2 Go (Martin Solveig feat. Kele)

Abmahnung Daniel Sebastian | Ready 2 GoDie DigiRights Administration GmbH mahnt angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet an dem Musikstück „Ready 2 Go“ der Künstlers Martin Solveig feat. Kele ab. Die Abmahnungen werden dabei von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erstellt und versandt.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe: So mach ich es (Bushido & Sido)

Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe: So mach ich esWir berichten von einer weiteren Abmahnung aus dem Bereich des Urheberrechts. Diesmal handelt es sich um das Werk “So mach ich es“ der Rapper Sido & Bushido an welchem Herr  Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe ausgesprochen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller: Die Gummiklinik

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller | Die GummiklinikDie BB Video GmbH mahnt angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet an dem Pornofilm „Die Gummiklinik“ ab. Die Abmahnungen werden dabei von den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter Beller erstellt und versandt.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

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