Wir berichten von einer weiteren Abmahnung mit urheberrechtlichem Hintergrund. Diesmal ist das Musikalbum „Good News“ der Künstlerin Lena Gegenstand der Abmahnung. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte besitzt die Universal Music GmbH. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Rasch aus Hamburg ausgesprochen.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Die Abmahnung im Detail:
Abgemahntes Werk: „Good News“ der Künslerin Lena
Mit dem Schreiben werden, unter kurzer Fristsetzung, Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.
In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie entgangener Lizenzgebühren dienen.
So verhalten Sie sich richtig:
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Keinesfalls jedoch sollten Sie das Abmahnschreiben als bloße “Abzocke” ignorieren oder gar wegwerfen. Deratige Angelegenheiten sind durchaus ernst zu nehmen und führen bei Nichtbeachtung häufig bis vor Gericht. Ein erfolgverprechendes Vorgehen gegen die Abmahnung sollte unbedingt bereits außergerichtlich ansetzen.
Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und Risiken beim Umgang mit solch einer Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.
Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.