Die neue Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) tritt ab morgen, den 10.05.2012, in Kraft.
Die Novellierung des TKG betrifft überwiegend Bestimmungen für Breitband- bzw. Hochgeschwindigkeitsnetze aber auch zum stärkeren Schutz der Verbraucherrechte. An dieser Stelle spätestens wird es nicht nur für Verbraucher interessant, sondern auch für viele Unternehmen , da diese die neuen Anforderungen umsetzen müssen.
Für den Verbraucher erfreulich, für manche Unternehmen eher unerfreulich, sind vor allem Neuerungen wie:
- das Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen bei Sonderrufnummern;
- die Möglichkeit den Zugang zu Mehrwertdiensterufnummern oder Bezahlfunktionen per Handy zu sperren, damit Verbrauchern nicht mehr gegen deren Willen über die Telefonrechnung Geldbeträge abgebucht werden können;
- Unterbechungen der Telekommunikationsdienste dürfen beim Vertragswechsel nur noch maximal einen Kalendertag dauern;
- die Recht zur Rufnummernmitnahme bei Mobilfunkkunden welche ihren Anbieter wechseln, darf nicht mehr von der Vertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter abhängig gemacht werden;
- bei Call by Call Diensten muss dem Nutzer künftig der aktuelle Preis vor Gesprächsbeginn angesagt werden;
- die Einführung zusätzlicher datenschutzrechtlicher Informations- und Transparenzverpflichtungen, um sensible Daten der Verbraucher besser zu schützen.