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Abmahnung Vorwerg & Sommer: Bildrechte der Firma Hifi-Leipzig, Inh. Hans Schnakenberg

Publiziert am 06. Juli 2011 von

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Hifi-LeipzigDie Firma Hifi-Leipzig, Inhaber Hans Schnakenberg, lässt die Verletzung von Bildrechten an Hifi Geräte abmahnen. Die Abmahnungen erfolgen dabei über die Kanzlei Vorwerg & Sommer aus Leipzig.

Die Abmahnungen betreffen zumeist Personen, welche bei eBay Hifi Geräte zum Verkauf angeboten haben. Es wird vorgeworfen, dass sie für ihre Auktion ohne entsprechende Genehmigung Fotos übernommen (kopiert) haben sollen.

Gemeint ist damit, es wäre Bildmaterial verwendet worden, welches von Herrn Schnakenberg hergestellt worden ist.

In dem konkreten Fall soll der Abgemahnte einen Sony Tuner FM-AM-LW zum Kauf angeboten haben, wobei er in seinem Angebot Bildmaterial ohne Genehmigung des Rechteinhabers verwendet haben soll. Es werden nunmehr – wie üblich – Ansprüche auf Unterlassung uns Schadensersatz geltend gemacht. Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 350,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zum einen die Lizenzentschädigung und zum anderen die Rechtsanwaltskosten beinhalten.

Auch bei solchen Abmahnungen gilt: Unterscheiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung sondern lassen Sie den gesamten vorher sorgfältig prüfen. Die Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall überarbeitet und nur in modifizierter Form abgegeben werden. Auch der Kostenanspruch sollte überprüft werden.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit einer solchen Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

1 Kommentar to “Abmahnung Vorwerg & Sommer: Bildrechte der Firma Hifi-Leipzig, Inh. Hans Schnakenberg”

  1. Andreas M. sagt:

    Ich bin am 10.12.12 angemahnt worden, da ich ebenfalls Bildmaterial( konkret Denon DRA–425 Reseiver) der Fa.Hifi bzw.Hr.Schnackenburg verwendet habe.

    Es musst ein Abgeltungsbetrag von €350,- bezahlt werden, da ich voreilig die „Strafbewehrte Unterlassungserkärung“ und „Vergleichserklärung “ unterschrieben und an die Kanzlei VorwergSommer versendet hatte.

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