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Abmahnung an Nutzer des Portals redtube.com durch Urmann + Collegen (U + C)

Publiziert am 09. Dezember 2013 von

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Anwälte der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) sollen nach Informationen der „Welt“ in diesen Tagen an mehr als 10.000 deutsche User der Porno-Plattform „Redtube.com“ Abmahnungen versendet haben. Auch unserer Kanzlei liegen bereits derartige Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte vor. Rechteinhaber der verletzten Werke soll die Schweizer Firma The Archive AG sein. Nach unserer Ansicht ist die Rechtslage längst nicht so eindeutig, wie die U+C Rechtsanwälte es in ihren Schreiben darstellen. Dennoch sollten die gesetzten Fristen beachtet werden und innerhalb selbiger mit einem juristisch fundierten Abwehrschreiben erwidert werden, welches die nachfolgend kurz dargetsellten Problempunkte der Sache aufgreift.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass Urmann + Collegen es schwer haben dürften, Usern die vorgeworfene Urheberrechtverletzung nachzuweisen. Ebenso dürfte es schwer fallen, den Anspruch auf die  geforderten 250,00 Euro zu begründen. Die Anwaltskosten in urheberrechtlichen Abmahnangelegenheiten im privaten Rahmen sind durch den relativ neuen § 97a Abs. 3 UrhG regelmäßig auf 124,00 Euro gedeckelt – da aber bei den Abmahnungen im Bereicht Urheberrechtsverletzung zum Streitwert noch die angeblichen Ermittlungskosten und der Schadensersatz für die vermeintliche Verletzungshandlung hinzukommen, werden die Anwaltskosten bei den Redtube-Abmahnungen mit 169,50 Euro angenommen. Die verbleibenden knapp 80,00 Euro sollen Schadensersatz und pauschaler Aufwendungsersatz für die Ermittlung der Rechtsverletzung sein. Da es sich bei Redtube.com jedoch um Streaming-Portal handelt, betreibt der Nutzer dieses Portals gerade kein Filesharing – also das zur Verfügung stellen der Werke für andere, welches einen Schadensersatz normalerweise erst begründet. Ebenso ist es noch fraglich, ob dass das Anschauen gestreamter Pornofilme überhaupt eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung darstellt. In Frage käme zwar eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts nach § 16 UrhG. Dann jedoch müsste beim Streamen tatsächlich eine Vervielfältigung des Werkes entstehen. Streaming funktioniert jedoch zumeist so, dass nur Teile des Werkes in den Arbeitsspeicher des Computers geladen werden und dort nach erfolgtem Abspielen sogleich wieder gelöscht werden. Die Daten landen also weder auf der Festplatte des Computers noch verbleiben sie auf dem Computer. Zudem ist fraglich, und vom Streamingsystem abhängig, ob überhaupt der ganze Film/Clip im Arbeitsspeicher des Rechners geladen wird, oder immer nur ein Teil, welcher gerade abgespielt wird. Jedenfalls kann von einer Weitergabe oder einer weiteren Verwendung des Werkes kaum die Rede sein.

Interessant ist zudem, wie Urmann + Collegen (U+C) überhaupt an die Adressen der vermeintlichen Nutzer gekommen sind. Urmann + Collegen (U+C) begehen Neuland, denn bislang wurden nur User abgemahnt, die beim „Filesharing“ Dateien zum Download bereitgestellt haben sollen. Beim Streaming ist es jedoch der Betreiber des Portals, welcher für das Bereitstellen der Werke zum Download verantwortlich sein dürfte.

Nach Meinung des Portals „www.verbraucherschutz.tv“ gibt es nur zwei Möglichkeiten, wie man bei U + C an die Daten der vermeintlichen Nutzer gekommen ist: Entweder es konnte gelingen, Internetverbindungen auszuspähen, oder redtube.com hat die Daten selbst übermittelt. Wir teilen diese Einschätzung. Zudem stellt sich folgenes Problem: Sollten Daten tatsächlich ausgespäht worden sein, so würde dies ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen. Wir halten es eher für unwahrscheinlich, dass ein Ausspähen der Datenverbindungen stattgefunden hat. Es dürfte wohl eher so sein, dass die Daten von Redtube.com selbst stammen. Dann jedoch muss die Frage gestellt werden, warum Redutbe.com nicht in die Haftung genommen wird. Wie bereits gesagt, ist Redtube.com selbst verantwortlich für alle über dieses Portal begangenen Urheberrechtsverletzungen… In den Abmahnschreiben heisst es nur lapidar, dass die Daten durch eine beauftragte Ermittlungsfirma festgestellt und beweissicher dokumentiert worden wären.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der U+C Rechtsanwälte (per Brief), wegen des Nutzens von Redtube.com erhalten, stehen wir Ihnen diesbezüglich gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung, in der wir grundsätzlich mit Ihnen erörtern können, ob eine Verteidigung gegen die Abmahnung möglich ist und wie dies ablaufen könnte. Sie ereichen unsere gebührenfreie Anwaltshotline unter 0800 / 10 10 366. Alternativ können Sie auch unseren Rückrufservice (grüner Button links oben) nutzen oder uns Ihren Fall per Email oder Fax mitteilen.

WICHTIGER HINWEIS

Seit einigen Tagen kursieren massenhaft E-Mails, welche den Anschein erwecken, ebenfalls von den U + C Rechtsanwälten zu stammen. Diese E-Mails haben nach unserer Ansicht jedoch nichts mit der zuvor beschriebenen Abmahnwelle zu tun. Es dürfte soich lediglich um „Trittbrettfahrer“ handeln, welche aus der Massenabmahnung von U + C eigenes Kapital schlagen wollen. Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten haben RUFEN SIE BITTE NICHT HIER AN, sondern wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an die Urmann + Collegen Rechtsanwälte und fragen Sie dort nach, ob die E-Mail von dort stammt bzw. ob Sie darauf reagieren müssen. Wenden Sie sich bitte nur an uns, wenn Sie eine Abmahnung per Brief erhalten haben.

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