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Abmahnung Kanzlei Schroeder: Extreme Experimental Porn #1

Publiziert am 05. Juli 2011 von

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Extreme Experimental Porn 1Uns liegt eine weitere Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht vor. Diesmal ist der Erotikfilm „Extreme Experiental Porn #1“ Gegenstand des Schreibens. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte besitzt Herr Raymond Gallery. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel ausgesprochen.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

Es wird vom Abgemahnten zum einen ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 750,00 Euro verlangt, zum anderen soll er eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Der Geldbetrag soll die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung und Schadensersatz abgelten.

Zur Erfüllung dieser Ansprüche werden nur kurze Fristen gesetzt.

Kommt Ihnen diese Schilderung bekannt vor und haben Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben der Kanzlei Schroeder erhalten?

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter der kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.

2 Kommentare to “Abmahnung Kanzlei Schroeder: Extreme Experimental Porn #1”

  1. Ich hatte heute (21.07.11) auch den besagten Abmahnungsbrief im Kasten. In der festen Überzeugung, es handele sich hier nicht um einen bürokratisch verbrämten Abzock- versuch, sondern um einen Recherche-Irrtum, schrieb ich eine Mail nach Kiel mit 8 ver- schiedenen Gründen, warum mich dieser Vorwurf nicht betrifft.
    Als ich die Mail abgeschickt hatte, wollte ich doch wenigstens mal wissen, was das für ein Film ist und gab bei Google ein „Extreme Experimental Porn“ Statt etwas über diesen Erotikfilm zu erfahren kommen nur Beiträge zu Anwalt Schroeder, seinem Vorwurf und seiner Forderung – also ist doch alles nur ein neuartiger Abzockversuch über eine große Summe. Hätte ich mich v o r der Mail nach Kiel bei Google infor-miert, wäre meine Mitteilung wesentlich kürzer ausgefallen:
    „Ihr Abzocker, ich möchte nie mehr euren Quark in meinem Briefkasten vorfinden !!

    • RA Fritzsch sagt:

      Ja, leider ist diese Abmahnwelle kaum zu stoppen. Die Vorwürfe sind durchaus auch ernst gemeint, weswegen sich die Abmahner bzw. die Kanzleien, welche die Abmahnungen aussprechen, nicht durch Gegendarstellungen der Betroffenen von ihrem Weg abbringen lassen.

      Sollte die Angelegenheit auch in Ihrem Fall nicht auf sich beruhen bleiben, so stehen wir Ihnen gern mit unserer Beratung zur Verfügung. Ein einfacher Anruf bei uns genügt.

      Grüße

      RA Fritzsch

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