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Beschluss AG Spandau: Für jede Abmahnung ein Beratungshilfeschein

Publiziert am 05. Juli 2011 von

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AG Spandau – Beschluss vom 07. Juni 2011, Aktenzeichen 70a II RB 2538/11AG Spandau 09.06.2011

Eine sehr interessante und hilfreiche Entscheidung hat das AG Spandau jüngst getroffen. Es geht darin um das Thema Beratungshilfe bei Erhalt mehrerer Abmahnungen. Lesen Sie hierzu auch Punkt 11 unseres FAQ.

In unserer täglichen Praxis erleben wir es häufig, dass finanziell nicht oder nur sehr eingeschränkt leistungsfähige Personen Abmahnungen erhalten. Normalerweise sollte dies kein Problem darstellen, da aus finanzieller Sicht der bedürftigen Person ein Anspruch auf Beratungshilfe zusteht, welcher die Kosten einer weiterführenden anwaltlichen Tätigkeit abdecken würde.

Klappt dies bei der ersten Abmahnung noch recht gut, erleben wir es nur allzu oft, dass das für den Abgemahnten zuständige Amtsgericht, bzw. die dort tätigen Rechtspfleger sehr merkwürdige Auffassungen vertreten, wenn der Rechtsuchende für eine zweite oder dritte Abmahnung Beratungshilfe erhalten möchte.

Diese wird gern mit dem Hinweis darauf verwehrt, dass das alles die selbe Angelegenheit sei, welche mit der bereits gewährten Beratungshilfe abgegolten wäre.

So erging es auch einem Rechtsuchenden beim Amtsgericht Spandau. Dieser hatte für eine erste Abmahnung Beratungshilfe erhalten. Als er für eine zweite Abmahnung erneut Beratungshilfe beantragte, wurde sie ihm mit eben dieser Begründung verweigert. Der bereits erteilte Beratungshilfeschein decke auch weitere Abmahnungen ab, so der Rechtspfleger.

Gegen diese Entscheidung legte die Antragsstellerin Beschwerde ein.

Die Entscheidung des Amtsgerichts fiel positiv für die Antragsstellerin aus. Das Gericht war der Auffassung, dass die Abmahnungen jeweils verschiedene Angelegenheiten darstellen, weil sie von verschiedenen Anspruchsinhabern stammten und verschiedene Werke betrafen. Beratungshilfe ist daher für jede dieser Angelegenheiten erneut zu gewähren.

Eine äußerst begrüßenswerte Entscheidung des AG Spandau.

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