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Abmahnung SKW Schwarz: Le Mac – Doppelt knallt’s besser

Publiziert am 11. Juli 2011 von

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Le Mac - Doppelt knallt's besserDie Rechtsanwälte SKW Schwarz aus München verschicken Abmahnungen im Auftrag der Kinostar Filmverleih GmbH. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Filmwerk “Le Mac – Doppelt knallt’s besser“.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Abgemahntes Filmwerk: “Le Mac – Doppelt knallt’s besser

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein pauschaler Abgeltungsbetrag verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Kinostar  Filmverleih GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unterzeichnet werden soll. Ihnen wird in dem Anschreiben eine kurze Frist gesetzt, die Unterlassungserklärung an die Anwaltskanzlei SKW Schwarz unterschrieben zurückzusenden und den geforderten Betrag auszugleichen. Zusätzlich sollen Sie sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine über Jahre hinweg verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mitunter mit weitreichenden Konsequenzen verbunden sein kann. Ferner können wir Ihnen nur raten, diese Schreiben keinesfalls als bloße “Abzocke” zu ignorieren.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.

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