Rückruf anfordern

Sie erreichen uns jederzeit gebührenfrei unter 0800 / 10 10 366 oder,
indem Sie einen kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie umgehend zurück und beraten Sie gern persönlich.

Urteil AG Hamburg: 50.000,00 Euro Streitwert für Musikalbum und 150,00 Euro pro verletztem Musiktitel sind ok

Publiziert am 12. Juli 2011 von

.

AG Hamburg – Urteil vom 27. Juni 2011, Aktenzeichen 36A C 172/10

Urteil AG Hamburg 36A C 172/10

Das Amtsgericht Hamburg hatte jüngst wieder einen Filesharing-Fall zu entscheiden. Nachdem das Landgericht Hamburg noch am 08.10.2010 zu einer ähnlichen Urheberrechtsverletzung lediglich 15,00 Euro als Schadensersatz pro Musikstück ausgeurteilt hatte, zeigte das Amtsgericht Hamburg nun, dass es durchaus auch anders kommen kann.

Der Beklagte des Verfahrens war Inhaber eines Internetanschlusses. Ihm wurde vorgeworfen, über seinen Anschluss sei ein Musikalbum, bestehend aus 15 Liedern, in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden – sprich zum Download angeboten worden.

Der beklagte Anschlussinhaber, welcher zuvor abgemahnt worden war, verlor den Rechtsstreit. Das Gericht bejahte seine Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Verstoß und verurteilte ihn zur Zahlung von 3.629,80 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 1.379,80 Euro Rechtsanwaltskosten, welche auf den Ausspruch der Abmahnung entfallen und 2.250,00 Euro Schadensersatz zur Abgeltung entgangener Lizenzgebühren.

Die Rechtsanwaltskosten berechneten sich dabei aus einem Streitwert von 50.000,00 Euro, welchen das Gericht für die Verletzung des Musikalbums als angemessen erachtete.

Als Schadensersatz nahm das Gericht 150,00 Euro pro auf dem Album befindlichen Musiktitel an, was letztlich 2.250,00 Euro ergab.

Das Urteil zeigt eindrucksvoll, wie unterschiedlich Gerichtsverfahren im Falle von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ausgehen können. Maßgeblich dafür sind, neben der persönlichen Sichtweise der Richter, vor allem die näheren Umstände des Einzelfalles, wie bspw. das Alter des verletzten Werkes.

Noch vor Kurzem hatte das LG Hamburg in einem ähnlich gelagerten Filesharing-Fall (Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09) lediglich 15,00 Euro Schadensersatz pro verletztem Musiktitel angesetzt. Der Unterschied des dortigen Falls zum Aktuellen bestand jedoch darin, dass im früheren Fall zwei ältere Musikstücke verletzt worden waren, deren Hauptvermarktungsphase bereits länger zurücklag.

Keine Kommentare vorhanden.

Einen Kommentar schreiben

Nachricht