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Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Strobo Pop (Die Atzen feat. Nena)

Publiziert am 12. September 2011 von

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Kurzinfo zur Abmahnung eines Musiktitels:

Erneut liegt uns folgende Abmahnung zur Bearbeitung vor:

Abgemahntes Werk: „Strobo Pop der Künstler Die Atzen feat. Nena
Rechteinhaber: Geto Gold Musikverlag GbR
Abmahnkanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gefordert werden ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Einen weiteren Beitrag zu dieser Abmahnung finden Sie hier.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800 10 10 36 6.

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