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Willkommen bei Abmahnhilfe 24

eine Initiative der LF legal Rechtsanwälte

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Auf dieser Internetpräsenz möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich umfassend zu informieren, wenn Sie eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing oder einer sonstigen Urheberrechtsverletzung, wegen einem Wettbewerbsverstoß oder der Verletzung von Markenrechten erhalten haben. Aus unserer Sicht ist es ratsam, sich in solch einem Fall stets anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen. In fast allen Fällen können die Konsequenzen weitaus günstiger gestaltet, teilweise die Abmahnung sogar komplett abgewehrt werden.

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Abmahnung wegen Filesharing? Umgehend beim Anwalt informieren!

Ein zentrales Thema ist die Abmahnung wegen illegalem Filesharing, also wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen. Derartige Abmahnungen sind bereits seit einigen Jahren vielfach im Umlauf. Zahlreiche Rechteinhaber sind dazu übergegangen, Internet-Tauschbörsen überwachen zu lassen und dabei festgestellte Rechtsverletzungen mittels einer Abmahnung wegen rechtswidrigem Filesharing zu verfolgen. Die betreffenden Rechteinhaber sowie die Rechtsanwälte und Kanzleien haben wir für Sie aufgelistet, damit Sie einen ersten Einblick erhalten, mit wem Sie es hierbei zu tun haben können, falls auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Fälschlicherweise wird in diversen Internetforen davon berichtet, eine Abmahnung wegen Filesharing einfach ignorieren zu können. Das kann teuer werden und zu einem bösen Erwachen führen! Eine Abmahnung wegen Filesharing ist keine Bagatelle, für die sie leider oft gehalten wird.

Da im Rahmen einer Abmahnung wegen Filesharing ganz bewusst recht knappe Fristen gesetzt werden ist schneller Rat gefragt. Auf unseren Online-Seiten erhalten Sie eine umfassende Übersicht, welche Regeln Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing befolgen sollten.

Falls also auch Sie von einer Abmahnung wegen Filesharing oder einer Abmahnung aus den oben genannten Bereichen betroffen sind, stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter der gebührenfreien Telefon-Hotline 0800 10 10 36 6 zum Thema Abmahnung jederzeit zur Verfügung! Gern beraten wir Sie in solchen Angelegenheiten und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich gegen eine Abmahnung (z.B. wegen Filesharing) zur Wehr setzen können. Wir stehen Ihnen montags bis sonntags (8 bis 23 Uhr) praktisch rund um die Uhr zur Verfügung. Wir finden die für Sie bestmögliche Lösung.

Ihr Anwaltsteam von abmahnhilfe24.de

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Neueste Meldungen

Abmahnung Rechtsanwalt Sebastian – TOP 100 Single Charts (diverse Titel)

Abmahnung Rechtsanwalt Sebastian | German Top100 SinglechartsWir berichten über eine Abmahnung des Kieler Rechtsanwalts Daniel Sebastian, welche dieser im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ausgesprochen hat. Gegenstgand der Abmahnung sind dabei verschiene Musiktitel, welche auf dem Chartcontainer German TOP100 Single Charts enthalten sind. Im einzelnen handelt es sich um die folgenden Werke:

Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
Mike Candys Feat. Evelyn and Patrick Miller – 2012 (If The World Would End)
Mike Candys & Evelyn Ft. Patrick Miller – One Night In Ibiza
Mike Candys & Jack Holiday – Insomnia
DJ Antoine feat. The Beatshakers – Ma Chérie
DJ Antoine Vs. Timati Feat. Kalenna – Welcome to St. Tropez
Lucenzo & Don Omar – Danza Kudoro

Gefordert wird vom Abgemahnten die übliche Unterlassungserklärung und eine Geldsumme in Höhe von 1.800,00 Euro.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian finden Sie in unserem Beitrag Abmahninfo Rechtsanwalt Sebastian.

Nutzen Sie auch unseren Leitfaden zum Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings, sowie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Neufassung des TKG tritt ab 10.05.2012 in Kraft – Stärkung der Verbraucherrechte

Die neue Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) tritt ab morgen, den 10.05.2012, in Kraft.

Die Novellierung des TKG betrifft überwiegend Bestimmungen für Breitband- bzw. Hochgeschwindigkeitsnetze aber auch zum stärkeren Schutz der Verbraucherrechte. An dieser Stelle spätestens wird es nicht nur für Verbraucher interessant, sondern auch für viele Unternehmen , da diese die neuen Anforderungen umsetzen müssen.

Für den Verbraucher erfreulich, für manche Unternehmen eher unerfreulich, sind vor allem Neuerungen wie:

  • das Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen bei Sonderrufnummern;
  • die Möglichkeit den Zugang zu Mehrwertdiensterufnummern oder Bezahlfunktionen per Handy zu sperren, damit Verbrauchern nicht mehr gegen deren Willen über die Telefonrechnung Geldbeträge abgebucht werden können;
  • Unterbechungen der Telekommunikationsdienste dürfen beim Vertragswechsel nur noch maximal einen Kalendertag dauern;
  • die Recht zur Rufnummernmitnahme bei Mobilfunkkunden welche ihren Anbieter wechseln, darf nicht mehr von der Vertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter abhängig gemacht werden;
  • bei Call by Call Diensten muss dem Nutzer künftig der aktuelle Preis vor Gesprächsbeginn angesagt werden;
  • die Einführung zusätzlicher datenschutzrechtlicher Informations- und Transparenzverpflichtungen, um sensible Daten der Verbraucher besser zu schützen.

Abmahnung Philyzip – einige Erkenntnisse …

Wie wir bereits berichteten, mahnt Rechtsanwalt Lutz Schroeder für eine gewisse Firma Phily Media vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an der Software Philyzip ab.

Auch ich bin im Computer-Bereich etwas bewandert und kenne die meisten halbwegs gängigen Softwareprogramme zumindest vom Namen her. Eine Philyzip ist mir jedoch noch nie untergekommen. Grund genug, ein wenig Recherche zu betreiben. Dabei fiel folgendes auf:

Auch nach intensiver Suche (Google) konnte ich nichts offizielles zu der Firma Phily Media oder der Software Philyzip ausfindig machen – weder eine Internetseite der Frima noch sonst eine Seite auf welcher die Software legal, sprich käuflich, zu erwerben wäre. Wie also bitte vertreibt Herr Quilino Philyzip? Immerhin behauptet Rechtsanwalt Schroeder in seiner Abmahnung, Herrn Quilino sei ein Lizenzschaden entstanden. Ein solcher ist aber nur dann bezifferbar, wenn auch tatsächlich Verkäufe stattfinden würden.

Der Name Philyzip, insbesondere “zip”, klingt stark nach einem Packprogramm (wie etwa Winzip). Und tatsächlich; die Google-Suche nach Philyzip wirft Unmengen von Treffern aus, nach welchen Philyzip offenbar tatsächlich ein Packprogramm ist – allerdings mit einer großen Überraschung. Philyzip tauch nämlich, zumindest sowie ich dies überschauen konnte, nur im Zusammenhang mit “Torrents” auf. Es scheint ein Packprogramm ausschließlich für Torrents zu sein. Dies ist deswegen so verwunderlich, da Torrents nur im Zusammenhang mit Tauschbörsen-Programmen (Filesharing) Verwendung finden. Im  Torrent ist u.a. die Adresse des zuständigen Trackers, Namen der zu übertragenden Dateien und Prüfsummen der einzelnen Teile enthalten. Mit anderen Worten, die Software Philyzip ist auf Tauschbörsen zugeschnitten, um es den Nutzern zu erleichtern, dort Dateien auszutauschen.

Gerade das illegale Austauschen von Dateien in Tauschbörsen ist es jedoch, was Rechtsanwalt Schröder für verschiedene Urheberrechteinhaber im Rahmen von Abmahnungen verfolgt. Eine eigenartige Symbiose, wie ich finde…

 

Abmahnung Rechtsanwalt Lutz Schroeder – Philyzip (Software)

Abmahnung Kanzlei Schroeder | PhilyzipDie Kanzlei Schroeder aus Kiel spricht im Auftrag diverser Rechteinhaber vorwiegend Abmahnungen im Bereich Erotikfilme aus; das ist bekannt. Heute jedoch erreicht uns eine Abmahnung, welche Rechtsanwalt Schroeder für die Firma Phily Media, Inhaber Mark Kenneth Quilino, B4 L4 phase 2, Molino 3, Bacoor, Cavite, Republik der Philippinen, ausspricht. Diese Abmahnung hat keinen Erotikfilm zum Gegenstand, sondern eine Software mit der Bezeichnung “Philyzip“. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch Rechtsanwalt Schroeder finden Sie in unserem Beitrag Abmahninfo Kanzlei Schroeder.

Lesen Sie auch unseren Leitfaden zum Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings, sowie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann – Der große Crash (Film)

Abmahnung Reichelt Klute Aßmann | Der große CrashUns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte .rka Reichelt Klute Aßmann vor, welche den Film Der große Crash – Margin Call zum Gegenstand der Vorwürfe hat. Die Abmahnung nennt als Rechteinhaberin des Filmwerks die Koch Media GmbH.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch die Kanzlei .rka finden Sie in unserem Beitrag Abmahninfo .rka Reichelt Klute Aßmann.

Nutzen Sie auch unseren Leitfaden zum Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings, sowie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Vorsicht Abmahnung: Sicherheitslücke bei Telekom WLAN-Router(n)

Wie die Deutsche Telekom kürzlich bekannt gab, ist die Firmware des von ihr seit September 2011 vertriebenen Routermodells Telekom-DSL Router Speedport W921V von einer Sicherheitslücke betroffen. Diese Lücke ermöglicht es Personen, sich von außen, mit relativ einfachen Mitteln, in den WLAN-Anschluss einzuklinken und darüber mitzusurfen. Möglich ist dies über die Eingabe einer bestimmten WPS-PIN, welche wohl, laut Angaben von der “Welt Online”, bereits im Netz kursiert. Die WPS bedeutet “Wi-Fi Protected Setup”, soll also dem Schutz des kabellosen Netzwerks dienen. Mit der WPS-PIN kann ein verschlüsseltes Netzwerk entschlüsselt werden. Die vorgenannte WPS-PIN ist also vergleichbar mit einem Generalpasswort zum Router.

Im Klartext bedeutet dies, dass jeder, dem diese PIN bekannt ist, sich in das WLAN-Netz eines solchen Speedport W921V-Router einwählen und über den Internetanschluss des Routereigentümers dessen Internet mitbenutzen kann. Laut einem Bericht bei “konsumer.info” sei diese Sicherheitslücke der Telekom bereits seit Januar 2012 bekannt.

Durch ein Firmware-Update soll die Sicherheitslücke nun geschlossen werden. Es kann jedem Besitzer eines Speedport W921V Routers nur dringend geraten werden, das Update so schnell wie möglich aufzuspielen.

Anderenfalls wird riskiert, dass dritte Personen über den Internetanschluss des Betroffenen Rechtsverletzungen begehen können,  wie bspw. die Benutzung von Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) zum Zwecke des Downloads bzw. der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke. Solche Verstöße fallen normalerweise dem Anschlussinhaber zur Last, da ihm zumeist unterstellt wird, er habe seinen Internetanschluss, insbesondere seinen WLAN-Anschluss, nicht ausreichend gesichert. Dem ahnungslosen Anschlussinhaber flattert so nicht selten eine urheberrechtliche Abmahnung ins Haus, mit welcher ihm selbst die Verletzung irgendwelcher urheberrechtlich geschützter Werke im Internet vorgeworfen wird.

Die von der Telekom hausgemachte Sicherheitslücke war jedoch bis vor kurzem der Öffentlichkeit unbekannt. Nach unserer Einschätzung dürfte dies dazu führen, dass dem Anschlussinhaber die Sicherheitslücke nicht zugerechnet werden kann, ihn also kein Verschulden trifft, wenn über diese Lücke eine etwaige Rechtsverletzung von Dritten über seinen Internetanschluss verübt worden ist. Problematisch bleibt freilich der Nachweis, dass man zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt auch tatsächlich das entsprechende Routermodell im Einsatz hatte. Da der Speedport W921V jedoch ein weit verbreiteter Router ist, ist dessen Verwendung nicht gerade fernliegend. Hier kann auch der Lieferschein, welcher die Lieferung des Routers belegt, weiterhelfen.

Auch seitens vieler unserer Mandanten wurde uns bereits berichtet, dass sie das entsprechende Routermodell im Einsatz haben. Bemerkenswerter Weise sind darunter viele Mandanten, welche sich die mit der Abmahnung gemachten Vorwürfe nicht erklären konnten. Es liegt nahe, dass sie aufgrund der Sicherheitslücke, Opfer möglicher Verstöße geworden sind.

Das vorgenannte Sicherheitsproblem soll in abgeschwächter Form auch bei den Routern W 504V und W 723V (Typ B) vorhanden sein.

Eine Vorab-Version der Firmware, mit welcher das Sicherheitsproblem abgestellt werden soll, ist bereits über die Seiten der Telekom verfügbar und zwar unter folgendem Link.

Abmahnung Rainer Munderloh – Domina im Fetisch-Fieber (Film)

Abmahnung Munderloh | Domina im Fetisch-FieberEine weitere Abmahnung des Rechtsanwalts Rainer Munderloh, welche uns vorliegt, betrifft vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Domina im Fetisch-Fieber“. Die Verwertungsrechte an dem Film hält die RGF Productions Ltd. Vom Abgemahnten werden 780,00 Euro verlangt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch Rechtsanwalt Munderloh finden Sie in unserem Beitrag Abmahninfo Rechtsanwalt Munderloh.

Nutzen Sie auch unseren Leitfaden zum Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings, sowie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Abmahnung Rainer Munderloh – Fetisch-Fantasien junger Frauen (Film)

Abmahnung Rainer Munderloh | Fetisch-Fantasien junger FrauenSoeben erreicht uns noch eine weitere Abmahnung des Rechtsanwalts Rainer Munderloh im Namen der RGF Productions Ltd., mit welcher ebenfalls ein uns bisher noch nicht untergekommenes Filmwerk Gegenstand der Vorwürfe ist. Diesmal sollen Urheberrechte an dem Film “Fetisch-Fantasien junger Frauen” von unserem Mandanten verletzt worden sein.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6(gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch Rechtsanwalt Munderloh finden Sie in unserem Beitrag Abmahninfo Rechtsanwalt Munderloh.

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Abmahnung Rainer Munderloh – Private Teens mit Stiefel-Fetisch (Film)

Abmahnung Munderloh | Private Teens mit Stiefel-FetischUns liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Rainer Munderloh vor, welche ein neues, uns aus den bisherigen Abmahnungen des Rechtsanwalts Munderloh bislang noch nicht bekanntes Werk, betrifft. Es handelt sich dabei um den Erotikfilm „Private Teens mit Stiefel-Fetisch“. Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnungen ist, wie immer bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Munderloh, die RGF Productions Limited.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

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Abmahnung Rainer Munderloh – die Welle geht weiter

Die Anwaltskanzlei Rainer Munderloh aus Oldenburg verschickt aktuell wieder Abmahnungen für die RGF Productions Ltd. Abgemahnt werden die üblichen Werke, wie etwa “Private Teens” oder “Orgasmen Magma & Vulkane in 3D”.

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