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Willkommen bei Abmahnhilfe 24

eine Initiative der LF legal Rechtsanwälte

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Auf dieser Internetpräsenz möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich umfassend zu informieren, wenn Sie eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing oder einer sonstigen Urheberrechtsverletzung, wegen einem Wettbewerbsverstoß oder der Verletzung von Markenrechten erhalten haben. Aus unserer Sicht ist es ratsam, sich in solch einem Fall stets anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen. In fast allen Fällen können die Konsequenzen weitaus günstiger gestaltet, teilweise die Abmahnung sogar komplett abgewehrt werden.

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Abmahnung wegen Filesharing? Umgehend beim Anwalt informieren!

Ein zentrales Thema ist die Abmahnung wegen illegalem Filesharing, also wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen. Derartige Abmahnungen sind bereits seit einigen Jahren vielfach im Umlauf. Zahlreiche Rechteinhaber sind dazu übergegangen, Internet-Tauschbörsen überwachen zu lassen und dabei festgestellte Rechtsverletzungen mittels einer Abmahnung wegen rechtswidrigem Filesharing zu verfolgen. Die betreffenden Rechteinhaber sowie die Rechtsanwälte und Kanzleien haben wir für Sie aufgelistet, damit Sie einen ersten Einblick erhalten, mit wem Sie es hierbei zu tun haben können, falls auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Fälschlicherweise wird in diversen Internetforen davon berichtet, eine Abmahnung wegen Filesharing einfach ignorieren zu können. Das kann teuer werden und zu einem bösen Erwachen führen! Eine Abmahnung wegen Filesharing ist keine Bagatelle, für die sie leider oft gehalten wird.

Da im Rahmen einer Abmahnung wegen Filesharing ganz bewusst recht knappe Fristen gesetzt werden ist schneller Rat gefragt. Auf unseren Online-Seiten erhalten Sie eine umfassende Übersicht, welche Regeln Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing befolgen sollten.

Falls also auch Sie von einer Abmahnung wegen Filesharing oder einer Abmahnung aus den oben genannten Bereichen betroffen sind, stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter der gebührenfreien Telefon-Hotline 0800 10 10 36 6 zum Thema Abmahnung jederzeit zur Verfügung! Gern beraten wir Sie in solchen Angelegenheiten und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich gegen eine Abmahnung (z.B. wegen Filesharing) zur Wehr setzen können. Wir stehen Ihnen montags bis sonntags (8 bis 23 Uhr) praktisch rund um die Uhr zur Verfügung. Wir finden die für Sie bestmögliche Lösung.

Ihr Anwaltsteam von abmahnhilfe24.de

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Neueste Meldungen

Abzocke der Gewerbeauskunft-Zentrale: Was Sie tun können

Gewerbeauskunft-Zentrale
Vorsicht Branchenbuch-Abofalle!

Abzocke Gewerbeauskunft-Zentrale

In den vergangenen Jahren und verstärkt in den letzten Monaten verzeichnet unsere Kanzlei Fälle, in denen Personen Schreiben von der sogenannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ erhalten. Dahinter verbirgt sich die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Betroffen von diesen Schreiben sind vorwiegend Unternehmen, Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen, wie etwa Schulen oder Bibliotheken. Insofern sollte der Begriff  „Gewerbeauskunft-Zentrale“ keineswegs zu wörtlich genommen werden.

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Haben auch Sie Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale?

Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderungen (aufgrund der anhaltenden Mahnwelle auch an Wochenenden). Unsere Anwälte sind bereits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abo-Fallen tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der Gewerbeauskunft-Zentrale, respektive GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer
kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6

- auch an Wochenenden und Feiertagen -

Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:

  • unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;
  • uns Ihre Unterlagen zur Angelegenheit (Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit der Abwehr der Forderung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

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Die Schreiben der “Gewerbeauskunft-Zentrale” (GWE GmbH) im Detail

Die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH) machen einen sehr amtlichen Eindruck, da sie in ihrer optischen Aufmachung behördlichen Schreiben zum Verwechseln ähnlich sind. Sie sind ganz offensichtlich von der Gewerbeauskunft-Zentrale bewusst so gewählt worden, um die Adressaten zu täuschen.

Im Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale wird der Empfänger aufgefordert dies auszufüllen bzw. fehlerhafte Angaben zu korrigieren und zurückrückzuschicken. Tut er dies nicht, erhält er nach wenigen Wochen erneut Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale alias der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Im zweiten Brief wird er darauf hingewiesen, dass ihm ein Schreiben bereits zuvor übersandt worden wäre. Zudem wird der Empfänger ermahnt, das Schreiben nunmehr unbedingt auszufüllen. Viele Betroffene fallen erst auf dieses zweite Schreiben herein.

Hat sich ein Empfänger verleiten lassen, die Aufforderung unterschrieben zurückzusenden, erhält er wenig später eine Rechnung von der Gewerbeauskunft-Zentrale, meist über 569,06 Euro. Aber auch dies ist leider noch nicht die ganze Wahrheit. Die 569,06 Euro sind nämlich nur die Kosten, die für das erste Vertragsjahr in Rechnung gestellt werden. Der Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale soll jedoch für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren beauftragt sein. Insoweit erwartet die Betroffenen, die sich nicht gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale zur Wehr setzen und diese etwa als „Lehrgeld“ für sich verbuchen, im nächsten Jahr erneut eine Rechnung über 569,06 Euro. Vergisst man dann auch noch zu kündigen, wird man auch im dritten Jahr nochmals zur Kasse gebeten.

Tatsächlich findet sich auf der rechten Seite des „Lockschreibens“, versteckt im Kleingedruckten, der Hinweis, dass man mit der Zurücksendung des ausgefüllten Schreibens die Eintragung in eine Art Branchenbuch beauftragen würde. Für diese Leistung soll dann monatlich ein Betrag in Höhe von 39,85 Euro fällig werden, wobei immer gleich ein volles Vertragsjahr im Voraus zu zahlen wäre. Viele der Betroffenen empfinden das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale als pure Abzocke – wir sind der gleichen Meinung!

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Wehren Sie sich gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale!

Mit einer fachlich versierten juristischen Verteidigung haben Sie sehr gute Chancen, keine Zahlungen an die Gewerbeauskunft-Zentrale leisten zu müssen.

Aus unserer anwaltlichen Sicht sind derartige „Vertragsschlüsse“ angreifbar. Wir raten daher, keinesfalls sofort zu bezahlen, sondern sich mit rechtlicher Hilfe zur Wehr zu setzen.

Der enorme Täuschungscharakter der Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale führt dazu, dass eine ganze Reihe von rechtlichen Einreden gegen die vermeintlichen Ansprüche vorgebracht werden können. Allerdings sind Einreden Abwehrrechte, welche tatsächlich erhoben werden müssen, damit sie rechtliche Wirkung entfalten. Wichtig ist ein möglichst zeitnahes Vorgehen gegen die Forderungen, da einige Einreden per Gesetz an gewisse Zeitfenster geknüpft sind. Verstreichen die Zeitfenster, können die Abwehrrechte verwirkt sein. Ein bloßes Ignorieren der Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale ist daher gefährlich.

Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, kann die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale meist gänzlich zu Fall gebracht werden. Wir haben dies bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht.

Weiterhin raten wir Betroffenen dringend davon ab, telefonisch mit der Gewerbeauskunft-Zentrale in Verbindung zu treten. Die GWE  Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH verfolgt am Telefon die Strategie, die Betroffenen von der vermeintlichen Rechtmäßigkeit ihrer Forderung zu überzeugen und sie durch Einräumung eines 30-prozentigen (manchmal auch 40-prozentigen) Rabattes zu einem Anerkenntnis der Forderung zu verleiten. Dies sollte unbedingt vermieden werden! Es gilt hierbei auch zu beachten, dass die rabattierte Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale nur den Betrag für das erste vermeintliche Vertragsjahr betreffen würde. Für das zweite Jahr (und jedes weitere) würden die vollen 569,06 Euro von der Gewerbeauskunft-Zentrale gefordert werden.

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Mittlerweile haben wir eine Reihe weiterer Beiträge zum Thema Gewerbauskunft-Zentrale verfasst. Diese Updates haben wir auf einer gesonderten Seite zusammengestellt.

Lesen Sie hierzu >>> Neues zur Gewerbeauskunft-Zentrale


Abmahnung durch Rechtsanwalt Jacob Metzler für die deinPhone (dot) de GbR

Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der deinPhone.de, Stefan Junge & Christian Könnecke GbR vor. Mit dem Ausspruch der Abmahnung ist die Kanzlei des Rechtsanwalts Jacob Metzler aus Berlin betraut. Vorgeworfen wird unserem Mandanten in dem Abmahnschreiben eine Rechtsverletzung bei einem Artikelbild auf Amazon. Es handelt sich um die Abbildung eines Handycovers an welchem die deinPhone.de, Stefan Junge & Christian Könnecke GbR

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten der deinPhone.de GbR oder durch Rechtsanwalt Jacob Metzler erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer gebührenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen eine solche Abmahnung zu Wehr zu setzen.

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Abmahnung Rechtsanwältin Marrero-Brenner: Bildrechte des Herrn Dirk Schmidt

Abmahnung Marrero-Brenner | Dirk SchmidtDie Verletzung von Nutzungsrechten an Bildern oder Grafiken ist häufig Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen. Ebenfalls auf diesem Gebiet aktiv ist ein Herr Dirk Schmidt welcher derartige Rechte über die Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner per Abmahnung verfolgen lässt. Unserer Kanzlei liegt eine solche Abmahnung zu Bearbeitung vor. Das betroffene Bild hatte unser Mandant auf der Handelsplattform eBay verwendet. Abgemahnt werden Rechtsverletzungen an Artikelbildern aus dem Bereich Leder- und Sattlerbedarf.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung von Bildrechten des Herrn Schmidt erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer gebührenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen eine solche Abmahnung zu Wehr zu setzen.

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Abzockfalle UST-IDNR.org – Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

 

Vorsicht vor Falle “UST-IDNR.org”
Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Abzocke Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Nachrichten von Anrufern und Mandanten, bei welchen offenkundig eine neue Abzockfalle versucht wird.

Es handelt sich dabei um Schreiben eines Unternehmens mit Namen “Company Data S.P.R.L.“, welches seinen Sitz in Brüssel angibt. Das Unternehmen tritt jedoch vordergründig unter der erwählten Bezeichnung “Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern” auf, bzw. unter dem Kürzel “UST-IDNR.org“. Die Bezeichnung UST-IDNR.org, welche sich im linken oberen Bereich der Schreiben befindet, ist zudem von einem Ring aus Sternen umgeben, ganz ähnlich also dem Europa-Logo.

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Die Schreiben der “UST-IDNR.org” im Detail

Das Schreiben selbst trägt die bekannten Züge vergleichbarer Abofallen. Einleitend und in deutlich hervorgehobnener Schrift prangt dort “TERMINSACHE: Anwort bis spätestens zum …”. Erst im Kleingedruckten offenbart sich sodann der wahre Hintergrund des Schreibens, nämlich eine kostenpflichtige Leistung, wie sie überflüssiger nicht sein könnte. Wie der Name, Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, bereits vermuten lässt, besteht die “Leistung” angeboten der UST-IDNR.org darin, Umstatzsteueridentifikationnummern von Unternehmen auf Ihrem Portal zu veröffentlichen – ein Unsinn der seinesgleichen sucht. Ebenso abenteuerlich wie die Leistung selbst ist die einleitende Rechtfertigung dieser Nutzlosleistung. So verweist UST-IDNR.org auf eine Richtlinie vom 13.07.2010 welche Anforderungen an Rechnungen behandelt. Um das Rechnungswesen für Unternehmen zu vereinfachen, würde die UST-IDNR.org eine Online-Datenbank eingerichtet haben. Soweit, so sinnlos.

Weiter unten in dem unübersichtlichen Fließtext offenbart sich dann des Pudels Kern. Die Erfassungs der Unternehmensdaten, welche der Betroffene mit Unterschrift und Rücksendung des Formulars beauftragt, soll 890,00 Euro pro Jahr kosten und der Vertrag 24 Monate Mindestlaufzeit haben. Letztlich würden also 1.780,00 Euro anfallen, für eine Leistung, welche an Nutzlosigkeit beispiellos ist.

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Wehren Sie sich gegen die Forderung der UST-IDNR.org

Aus unserer anwaltlichen Sicht sind derartige “Verträge” angreifbar. Wir raten daher, keinesfalls zu einer Zahlung.

Der enorme Täuschungscharakter solcher “Angebotsschreiben” führt dazu, dass eine ganze Reihe von rechtlichen Einreden gegen die vermeintlichen Ansprüche vorgebracht werden können. Allerdings sind Einreden Abwehrrechte, welche tatsächlich erhoben werden müssen, damit sie rechtliche Wirkung entfalten. Wichtig ist ein möglichst zeitnahes Vorgehen, da die meisten Abwehrrecht nur binnen gewisser Fristen erhebbar sind. Nach Fristablauf, können die entsprechenden Abwehrrechte bereits verwirkt sein, also nicht mehr wahrgenommen werden.

Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, können derartige Verträge jedoch zu Fall gebracht werden. Wir haben dies bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht.

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Haben auch Sie Ärger mit der UST-IDNR.org?

Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderungen. Unsere Anwälte sind bereits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abo-Fallen tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der Company Data S.P.R.L, respektive Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowie UST-IDNR.org. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer
kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6

- auch an Wochenenden und Feiertagen -

Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:

  • unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;
  • uns Ihre Unterlagen zur Angelegenheit (Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit der Abwehr der Forderung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

 

Abmahnung Rainer Munderloh – Extrem Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele

Abmahnung Munderloh | Extrem Pervers Nr. 3 - Neugierige Teens probieren perverse FesselspieleUnd wieder taucht ein weiteres Werk auf, welches Gegenstand von Abmahnungen des Rechtsanwalts Rainer Munderloh ist. Es handelt sich diesmal um den Film/Filmclip “Extrem Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele (Wenn Deine Frau Dich langweilt, zeigen Dir diese Teens wie es geht“. Die Verwertungsrechte an dem Film soll wiederum die RGF Productions Ltd. besitzen. Wie üblich werden vom Abgemahnten 780,00 Euro verlangt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

In Ansehung des Titels drängt sich allmählich der Gedanke auf, die RGF Productions Ltd. richtet die Namensgebung der Filme an dem Ziel aus, die Abgemahnten so peinlich wie möglich zu treffen. Dies hat sicher den für die Abmahner den erfreulichen Nebeneffekt, dass eine höhere Schwelle bei betroffenen besteht, sich in der Angelegenheit anderen Personen anzuvertrauen und sich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch Rechtsanwalt Munderloh finden Sie in unserem Beitrag Abmahninfo Rechtsanwalt Munderloh.

Nutzen Sie auch unseren Leitfaden zum Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings, sowie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Abmahnung Rainer Munderloh – Les Castings de Candice Vol. 2 (Film)

Abmahnung Munderloh | Les Castings de Candice Vol. 2Abmahnungen, welche Rechtsanwalt Rainer Munderloh für die Firma TELSEV SARL derzeit ausspricht, betreffen beispielsweise vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikwerk “Les Castings de Candice Vol. 2“. In den uns vorliegenden Abmahnungen zu diesem Filmwerk verlangt Rechtsanwalt Munderloh, wie üblich, vom jeweiligen Adressaten 780,00 Euro bei Einmalzahlung oder 900,00 Euro bei Zahlung in Raten sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch Rechtsanwalt Munderloh finden Sie in unserem Beitrag Abmahninfo Rechtsanwalt Munderloh.

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Abmahnung Carvus Law (RA Thomas Link) – Zur heißen Theke

Abmahnung Carvus Law | Zur heißen ThekeOffenbar ist eine weitere Anwaltskanzlei auf den Zug der urheberrechtlichen Abmahnungen aufgesprungen. Ein Mandant übersandte uns gestern eine Abmahnung der Kanzlei Carvus Law Rechtsanwälte mit Sitz in Köln. Auch wenn durch die Bezeichnung Rechtsanwälte der Anschein erweckt wird, dass es sich um mehrere Anwälte handele, wird auf dem Briefbogen tatsächlich lediglich Rechtsanwalt Thomas Link genannt. Auch die Internetseite des Rechtsanwalts Thomas Link verzeichnet keine weiteren Anwälte. Tatsächlich weist diese nicht einmal ein Impressum auf, was bei einer anwaltlichen Homepage doch arg zu denken gibt – insbesondere, da die Seite laut Copyright Vermerk offenbar bereits seit 2011 existiert. Sei es drum…

Rechtsanwalt Thomas Link spricht jedenfalls vorliegend eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm „Zur heißen Theke“ bzw. “Vivian Schmitt – Zur heissen Theke” aus. Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Abmahnung ist die Silwa Filmvertrieb AG.

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Carvus Law Rechtsanwälte bzw. von Rechtsanwalt Thomas Link wegen einer Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen diese Abmahnung zur Wehr zu setzen.

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Deutsches Ärzteverzeichnis – Branchenbuch-Abzocke bei Ärzten

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Deutsches Ärzteverzeichnis – weitere Branchenbuch-Falle

Als Deutsches Ärzteverzeichnis bezeichnet sich selbst eine weitere Branchenbuch-Abofalle, welche insbesondere Ärtze, Arztpraxen und Krankenhäuser ins Auge gefasst hat.

Hinter dem Pseudonym Deutsches Ärzteverzeichnis steht ein Unternehmen mit Namen IHG Business Data, S.L., mit Hauptsitz in Spanien. Auf den Schreiben des “Deutsches Ärzteverzeichnis” gibt diese Drahzieherfirma jedoch eine Postfachadresse in Ingolstadt an. Die Namensähnlichkeit “IHG” mit den in Deutschland bekannten Kurzformen der Industrie- und Handelskammern, “IHK”, mag zufällig gewählt sein, könnte aber ebensogut bereits zum Zwecke der Irreführung dienen.

Die Masche Deutsches Ärtzeverzeichnis der IHG Business Data, S.L. gleicht vom Grunde her den anderen bekannten Branchenbuch-Abofallen, wie etwa derjenigen der Gewerbeauskunft-Zentrale oder der ebenfalls auf den medizinischen Bereich ausgerichteten TEMDI.com. Über die vorgenannten “Geschäftsmodelle” haben wir bereits eingehend berichtet.

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Abmahnung Sasse & Partner – Ziemlich beste Freunde (Film)

Abmahnung Sasse & Partner | Ziemlich beste FreundeDie Hamburger Anwaltskanzlei Sasse & Partner versendet derzeit Abmahnungen, welche das Filmwerk “Ziemlich beste Freunde” betreffen. Die Verwertungsrechte an diesem Film besitzt die Senator Film Verleih GmbH. Die Kanzlei Sasse & Partner verlangt 800,00 € sowie die Abgabe eine Unterlassung- und Verpflichtungserklärung.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch Sasse & Partner finden Sie in unserem Beitrag Abmahninfo Sasse & Partner.

Lesen Sie auch unseren Leitfaden zum Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings, sowie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Abmahnung Kanzlei Schroeder – zenawhole3 (Film/Clip)

Abmahnung Kanzlei Schroeder | zenawhole3Eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder, welche uns vorliegt, betrifft einen Erotikfilm/-clip mit Namen “zenawhole3“. Die Abmahnung nennt als Rechteinhaber des Werks einen Herrn Gavin Bell. Gefordert wird darin, neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein Geldbetrag in Höhe von 750,00 Euro.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen (sog. Filesharing) erhalten? Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 (gebührenfrei) zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder finden Sie in unserem Beitrag Abmahninfo Lutz Schroeder.

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